Pressemitteilung von AZADI Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden e.V.

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Urteilsverkündung in 129b-Verfahren gegen kurdischen Aktivisten

In einem Prozess gegen einen kurdischen Aktivisten steht demnächst die Urteilsverkündung an:

Urteilsverkündung im „Terrorismus“-Verfahren gegen Aktivisten Abdullah Ö.:

Ein weiterer „Terrorismus“-Prozess, der seit dem 11. April 2022 vom Staatsschutzsenat des OLG Frankfurt/M. gegen den kurdischen Aktivisten Abdullah Ö.(59) alias „Xebat“ geführt wird, steht vor seinem Abschluss. Die Vertreter der Bundesanwaltschaft haben inzwischen plädiert und für den Angeklagten eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten beantragt. Eine Forderung, die es in dieser Höhe lange nicht gegeben hat. Das letzte Mal verurteilte das OLG Düsseldorf im Jahre 2015 einen Kurden zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe.

 

Im Gegensatz zu dieser Strafhöhe, für die sich die Bundesanwaltschaft des Dankes des türkischen Regimes gewiss sein kann, hat die Verteidigung in der Verhandlung am 21. April für ihren Mandanten auf Freispruch plädiert.

 

Abdullah Ö. war am 11. Mai 2021 in Heilbronn festgenommen worden. Auch gegen ihn wurde wegen PKK-Mitgliedschaft ermittelt und ihm wurde vorgeworfen, von August 2019 bis Juni 2020 für verschiedene „PKK-Gebiete“ verantwortlich tätig gewesen zu sein und die typischen Leitungsaufgaben – organisatorische, personelle und propagandistische Arbeiten - wahrgenommen zu haben.

 

Seit seiner Festnahme befindet sich Abdullah Ö. in U-Haft in der JVA Frankfurt/M. Die vom Bundesjustizministerium erteilte Ermächtigung zur Strafverfolgung datiert vom 6. September 2011.

 

Die Urteilsverkündung in diesem Prozess ist geplant für Donnerstag, 11. Mai, um 11 Uhr vor dem OLG, Konrad-Adenauer-Str. 20 in Frankfurt/M. Die ursprünglich vorgesehene Verhandlung am 28. April wurde ganz aufgehoben.