Dokumentiert aus „Azadi-Infodienst“
Rechtsanwalt Roland Meister zum Urteil gegen Veli T.
Die Rote Fahne Redaktion dokumentiert einen Beitrag von Rechtsanwalt Roland Meister, Anwaltskanzlei Meister & Partner, Gelsenkirchen, aus dem „Azadi-Infodienst 233“ (Auszüge):
Veli T. wurde in der Verhandlung vom 17. April 2023 vom 2. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in der DHKP/C, die als ausländische terroristische Vereinigung gem. §§ 129 a/b StGB angesehen wird, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Als „Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer“, die durch die Strafverfolgungsbehörden zu vertreten ist, wurden vier Monate als vollstreckt angerechnet, so dass die Strafe im Ergebnis ein Jahr und acht Monate ist. Die Strafe wurde weiterhin zur Bewährung ausgesetzt.
Allgemein kann gesagt werden, dass Veli T. lediglich für die Inanspruchnahme demokratischer Rechte und Freiheiten verurteilt worden ist, die für sich alle nicht strafbar sind. Konkret wurde ihm insbesondere die Teilnahme an Kundgebungen, Demonstrationen (sogar der Alevitischen Gemeinde Deutschlands), Veranstaltungen und Konzerten (wie Grup Yorum) sowie die schlichte Nutzung der sozialen Medien vorgeworfen. In einer sog. „Gesamtschau“ verwandeln sich diese öffentlichen Aktivitäten in die „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ und werden somit strafbar.
Willkür und mehr oder weniger auch einem Gesinnungsstrafrecht wird damit Tür und Tor geöffnet. Dies unterstreicht, dass es allein deshalb bereits dringend erforderlich ist, dass die §§ 129 a/b StGB abgeschafft werden.
Die oppositionelle Tätigkeit von progressiven Kräften in Deutschland gegen das diktatorische Erdoḡan-Regime in der Türkei wird seitens der Bundesregierung (deshalb Erteilung einer sogenannten Verfolgungsermächtigung zur Verfolgung angeblicher Aktivsten der DHKP/C, PKK oder TKP/ML) und der Strafverfolgungsbehörden (Bundesanwaltschaft / BKA / Generalstaatsanwaltschaften / LKAs / Verfassungsschutz auf Bundes- und Länderebene) als bedrohlich für die Interessen Deutschlands und die Zusammenarbeit mit dem türkischen Regime eingeschätzt. Entsprechende Kräfte werden deshalb – teils seit Jahrzehnten – überwacht, observiert und verfolgt und bei Anklageerhebung in der Regel durch die Staatsschutzsenate der Oberlandesgerichte verurteilt. ...