50-Stunden-Streik

50-Stunden-Streik

Gerichtlicher Vergleich verhindert Warnstreik bei der Bahn

Bahnvorstand und Eisenbahnergewerkschaft EVG haben einem gerichtlichen Vergleich zugestimmt, mit dem der geplante 50-Stunden-Warnstreik in letzter Minute verhindert wird. Das ist das Ergebnis eines Eilantrags, den der Bahnvorstand beim zuständigen Arbeitsgericht in Frankfurt/Main heute noch gestellt hatte. Der Streik sollte am Sonntag um 22 Uhr beginnen und bis Dienstag um 24 Uhr dauern. Seit Tagen machen Bahnvorstand, bürgerliche Politiker und Medien gegen den angeblich "überzogenen" Streik Stimmung. Dabei war er als berechtigte Antwort auf den Versuch des Vorstands beschlossen worden, die Eisenbahner mit einem Abschluss nach Art des faulen Kompromisses im öffentlichen Dienst abzuspeisen.