Gewerkschaft EVG setzt 50-Stunden-Streik vorerst aus
Gericht zweifelt Rechtmäßigkeit an
Bei der Deutschen Bahn wird es in den kommenden Tagen erst mal keinen Warnstreik geben. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und die Deutsche Bahn AG haben einem verpflichtenden Vergleich zugestimmt.
„Mit dem Vergleich verständigten sich beide Seiten der DB zufolge auch darauf, "nun zügig und konstruktiv zu verhandeln, mit dem Ziel eines baldigen Abschlusses". Auch das Thema Mindestlohn sei Teil des Vergleichs.“¹
Dem vorausgegangen war ein Eilantrag der DB AG an das Arbeitsgericht Frankfurt am Main vom 13. Mai, mit dem der für Sonntag, 22 Uhr, bis Dienstag, 24 Uhr geplante Warnstreik als „unverhältnismäßig“ abgelehnt werden sollte. „Die zuständige Richterin hatte mehrfach angedeutet, sie habe Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angekündigten Streiks. Die EVG laufe Gefahr, vor Gericht zu unterliegen, wenn sie dem Vergleich nicht zustimme.“¹ Eine Erpressung, mit dem das Arbeitsgericht Partei für die DB AG ergriff und im Sinne der Monopolverbände das Recht auslegte. Diese reagieren schon länger mit Angriffen auf das Streikrecht auf die „neue Streikkultur“² in Deutschland . Die juristische Grundlage bilden das reaktionäre, auf Tarifverhandlungen eingeschränkte Streikrecht und seine Hürden. Das unterstreicht nochmals den Kampf „für ein allseitiges und vollständiges gesetzliches Streikrecht“, den die MLPD seit ihrer Gründung zum Thema in ihrer positiven Gewerkschaftsarbeit macht.
Allerdings hat die EVG vorerst nur den Warnstreik bei der Deutschen Bahn abgesagt. Der Streikaufruf für rund 50 weitere Bahn-Unternehmen gelte weiterhin (www.augsburger-allgemeine.de, 14. 5. 2023). Heute heißt es auf EVG Online: „Sobald nötig, bereiten wir den nächsten (Streik bei der DB) vor. Denn jetzt geht es in den Verhandlungen auch um unsere weiteren Forderungen, insbesondere die nach mindestens 650 Euro mehr als soziale Komponente. Bei der Deutschen Bahn haben wir zunächst das Thema Mindestlohn nach vorne gestellt. Das war nötig, weil wir es nur gemeinsam schaffen, dass die Lohnerhöhungen, die wir jetzt und in Zukunft erkämpfen, zu 100 Prozent auch bei den Kolleginnen und Kollegen im Mindestlohnbereich ankommen. Das will der Arbeitgeber nicht, hat jetzt aber vor dem Arbeitsgericht unmissverständlich erklärt, dass er unsere Forderungen zum Mindestlohn erfüllen wird. Die Streikandrohung hat die gewünschte Wirkung gezeigt. Das ist Euer Erfolg. Ein Erfolg des solidarischen Eintretens füreinander. Deshalb sollten wir die Streikwesten noch nicht in den Schrank hängen.“
Nach den Erfahrungen beim Tarifkampf von Ver.di bei den Kommunen und Ländern, sind die kämpferischen Eisenbahner gut beraten, wenn sie selbst die Initiative ergreifen und Verantwortung für den Einsatz der vollen Kampfkraft zur Durchsetzung ihrer Forderungen übernehmen. Der uneingeschränkten Unterstützung der MLPD und der Berichterstattung durch Rote Fahne News können sich die Kolleginnen und Kollegen gewiss sein.