Offenes Antifaschistisches Treffen Augsburg
Landgericht entscheidet: Razzia war rechtswidrig
Das Landgericht Augsburg entschied am 15. Mai, dass die Razzia gegen das Offene Antifaschistische Treffen Augsburg, rechtswidrig war. Alle beschlagnahmten Gegenstände müssen umgehend ausgehändigt werden. Aus den bereits länger vorliegenden Ermittlungsakten zur Razzia geht heraus, dass der Augsburger Staatsschutz keine Beweise gegen das Offene Antifaschistische Treffen Augsburg in der Hand hatte. Der Staatsschutz versuchte deshalb, einen hinreichenden Verdacht aus der Parole "AfD angreifen!" zu konstruieren. Dieser Spruch ist auf einem der Spruchbanner des Offenen Antifaschistischen Treffens Augsburg zu lesen und wurde beim Angriff auf das AfD-Ehepaar Mailbeck vor deren Wohnung und Arbeitsplatz gesprüht. Dabei handelt es sich um eine schon lange etablierte kämpferische Parole in der antifaschistischen Bewegung, die von vielen verschiedenen Gruppen verwendet wird.