Oberlandesgericht treibt Familie in Obdachlosigkeit

Oberlandesgericht treibt Familie in Obdachlosigkeit

Fehler des Amtsgerichts

Der 5. Senat des Brandenburger Oberlandesgerichts hat entschieden, dass eine Familie ein von ihr ersteigertes Grundstück zurückgeben muss.

Korrespondenz aus Bochum

Nur weil der Erbe dieses Grundstücks nicht vom Amtsgericht Potsdam gesucht wurde! Später meldete sich der hochverschuldete Erbe und forderte sein Grundstück zurück - die Zwangsversteigerung war daher nach Urteil des OLG Brandenburg rechtswidrig! Die Folge: Die Familie muss ihr, aus eigenen Mitteln erbautes, Haus räumen und sogar abreißen lassen! Die Richter aus Brandenburg haben wahrscheinlich noch nie etwas von dem Grundsatz Gutgläubiger Erwerb von Immobilien gem. § 892 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gehört.

 

Die Immobilie war vom Gericht zur Zwangsversteigerung freigegeben worden! Der Erwerber war daher in jedem Fall im guten Glauben! Nachfolgend die Einzelheiten (Quelle: www.freenet.de/nachrichten/panorama/behoerdenfehler-familie-muss-grundstueck-und-haus-raeumen-40461258.html): Eine Familie aus Rangsdorf südlich von Berlin muss wegen einer fehlerhaften Zwangsversteigerung ihr selbst errichtetes Eigenheim verlassen und das Grundstück an den Eigentümer übergeben. Zudem muss die Familie das Haus binnen eines Jahres abreißen lassen sowie für die Nutzung des Grundstücks eine Entschädigung an den Eigentümer zahlen. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Hohes Gericht: Wieso wird eigentlich auf Seiten der Justiz niemand zur Rechneschaft gezogen?

 

Mit Skepsis ist die Ankündigung von Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) zu sehen, die Familie wegen des Fehlers des Amtsgerichts zu entschädigen. Wie hoch ist diese Entschädigung und wann fließt sie?