Frankfurt am Main

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Gate Gourmet unterliegt vor Gericht – und spuckt auf das Urteil

Vor zwei Tagen fand vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main der Berufungstermin gegen das vom Amtsgericht untersagte Hausverbot gegen Gültekin Malci, Betriebsratsvorsitzender bei Gate Gourmet am Frankfurter Flughafen, statt.

Korrespondenz

Über 80 Leute, vor allem Kolleginnen und Kollegen, sowie Freunde und das Solidaritätskomitee, begleiteten Malci vor Gericht. Gate Gourmet erkennt die Aufhebung des Hausverborts durch das Urteil des Arbeitsgerichts nicht an und lässt den Kollegen weiter nicht in den Betrieb (mehr dazu hier).

 

In vielen Gesprächen drückten die anwesenden Kolleginnen und Kollegen aus, dass der Betriebsratsvorsitzende immer an ihrer Seite steht, dass sie sich nicht einschüchtern lassen und dass sie solidarisch sind, bis Gültekin Malci wieder im Betrieb ist.

 

Das Landesarbeitsgericht entschied gegen die Berufung von Gate Gourmet. Der Richter gab klar zu verstehen, dass selbst nach dem Betriebsverfassungsgesetz die Tätigkeit eines Betriebsrates nur dann verboten werden kann, wenn gerichtlich ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Betriebsrat von Gate Gourmet durchgesetzt wird, wofür der Richter aber keine Voraussetzungen sah. Also muss Malci wieder in den Betrieb. Die Rechtsvertreterin von Gate Gourmet machte deutlich, dass Gate Gourmet sich auch nicht an das Urteil von heute halten will - und so kam es denn: Heute wurde dem Kollegen Malci ein erneutes Hausverbot zugestellt. Es wurde klar, die Aufhebung des Hausverbots muss erkämpft werden.

 

Die Kolleginnen und Kollegen freuten sich überschwänglich, beglückwünschten sich gegenseitig und vor allem drückten sie ihre weitere Solidarität mit Gültekin Malci aus.