Bürokratie
So sieht die viel beschworene Bürgerfreundlichkeit der Behörden aus!
Das neue Wohngeldgesetz ist bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Damit war dem Gesetzgeber auch klar, dass für die Umsetzung bzw. die Bearbeitung der nun zu erwartenden zahlreichen Anträge deutlich mehr Personal benötigt wird. Offenbar sind die Bundeszuschüsse an die Kommunen für die notwendige Personalaufstockung ausgeblieben. Klar, es geht ja nur um soziale Belange - da können die Betroffenen ruhig warten! Im Vorfeld wurde angekündigt, dass mit Bearbeitungszeiten von sechs Monaten zu rechnen sei.
Abgesehen davon, dass das schon eine Zumutung für bedürftige Haushalte ist, sind inzwischen Anträge, die vor fast zehn Monaten, im Januar 2023, bei der Wohngeldstelle eingereicht wurden, immer noch nicht bearbeitet.
Ich nenne ein Beispiel aus Bochum
Eine Bekannte von mir hat Anfang Januar 2023 einen Antrag gestellt und auf ihre Anfrage per E-Mail am 20.09.23 nur eine automatisierte Antwort erhalten (siehe Foto). Auch wenn das Wohngeld für den zurückliegenden Zeitraum nachgezahlt wird, hilft das einkommensschwachen Mietern oder Eigentümern jetzt nicht, wenn sie steigende Mieten oder Nebenkosten aufbringen müssen - wahrscheinlich über ein Darlehen, das wieder Kosten verursacht! Anders sieht es aus, wenn es sich um Forderungen einer Behörde handelt, zum Beispiel um zu viel gezahltes Bürgergeld. Dann lässt der Rückforderungsbescheid nicht lange auf sich warten - dafür ist Personal da! Wo bleibt da die viel beschworene Verbesserung der "Bürgerfreundlichkeit der Behörden"?