Rechtsentwicklung

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Antisemitismus-Vorwurf als Rechtfertigung offener Ausländerfeindlichkeit

Die Regierungen und die bürgerlichen Parteien rücken immer weiter nach rechts. Man überschlägt sich mit Vorschlägen, wie sich Demonstrationen unterbinden lassen. Ist das die selbe Bundesrepublik, die deutschen Faschisten-Parteien die Straßen frei prügelt, um die Meinungsfreiheit der "freiheitlich-demokratischen Grundordnung" zu verteidigen? Natürlich ist sie das.

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Antisemitismus-Vorwurf als Rechtfertigung offener Ausländerfeindlichkeit
Überall wird die Polizei gegen die Solidaritätsdemonstrationen mit Palästina eingesetzt - bürgerliche Politikerinnen und Politiker wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger würden sie am Liebsten ganz verbieten. (Bild: Geni Hoka)

An die Spitze dieser Entwicklung hatten sich gleich mehrere bürgerliche Politiker begeben. So forderte gerade die Antisemitismus-Beauftragte des Landes NRW, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), gegenüber Westpol (WDR) am 11. November: "Wenn die Versammlung in NRW angemeldet wird, dann muss geprüft werden, wie die Staatsangehörigkeit ist, denn das ist eines der wenigen Grundrechte, das nur Deutschen zusteht."

 

Im Sinne ihres Auftrags handelt sie hier nicht, denn deutsche Faschisten, auf deren Konto nachweislich nach wie vor die absolute Mehrheit antisemitischer Straftaten in Deutschland gehen, erwähnt sie nicht einmal - es geht ihr nicht darum, dass Demonstrationen von Antisemiten unterbunden werden. Nein, es geht um Ausländer.

 

Deutsche Antisemiten dürfen weiter demonstrieren. Deren Demonstrationen beweisen eben, irgendwie, die Stärke der bürgerlichen Demokratie. Diese Praxis beweist allerdings, und zwar ganz eindeutig, dass der wirkliche Antisemitismus in Deutschland keinesfalls bekämpft wird. Leutheusser-Schnarrenberger gibt offen zu, dass nach ihrem Verständnis das Grundgesetz der Bundesrepublik nicht etwa alle Menschen gleich behandelt, sondern Grundrechte Deutschen, nicht aber Ausländern zustehen – das sagt die NRW-Antisemitismus-Beauftragte, die außerdem ein Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes ist.

Nur ein Missverständnis?

So viel offene Ausländerfeindlichkeit ging selbst einigen Konservativen zu weit, also folgte massive Kritik und Leutheusser-Schnarrenberger ruderte. Es sei ihr nur darum gegangen, den Hintergrund von Anmeldern (die schließlich ein Grundrecht wahrnehmen und sich somit verdächtig machen) vor der Genehmigung genau zu prüfen. "Und da kann natürlich auch mal ein Migrationshintergrund eine Rolle spielen. Aber doch nicht in dem Sinne, dass sie kein Versammlungsrecht haben (s.o.: ‚Grundrecht, das nur Deutschen zusteht‘), sondern dass das in der Prüfung bei einer Anzeige einer Versammlung eben von der Polizei mit in den Blick genommen werden muss." Also ging's nur um politische Verfolgung und Racial Profiling - na dann sind wir doch beruhigt…

 

Richtig wäre es, ein Demonstrationsrecht auf antifaschistischer Grundlage zu vertreten, wie es die MLPD schon immer tut - aber das ist nicht die Scheidelinie dieser bürgerlichen Politiker. Ihnen geht es um Ausländer oder Deutsche und nicht um Faschismus oder Demokratie.