Pressemitteilung des Bundesvorstands der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e. V. (VDJ)

Pressemitteilung des Bundesvorstands der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e. V. (VDJ)

Die VDJ fordert die sofortige Einstellung dieses DHKP-C-Verfahrens und aller anderen entsprechenden Verfahren

Die VDJ hat anlässlich ihrer Prozessbeobachtung zum DHKP-C-Prozess vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf die folgende Erklärung herausgegeben:

Seit dem 14. Juni findet vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf der Prozess gegen Özgül Emre, Serkan Küpeli und Ihsan Cibelik statt. Ihnen wird vorgeworfen, das sogenannte Deutschlandkomitee der kommunistischen DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front, Anm. d. Red.) gebildet zu haben. Verfolgt werden sie aufgrund von Paragraf 129 b StGB, der die Unterstützung einer terroristischen ausländischen Organisation unter Strafe stellt.

 

Wie andere Verfahren, krankt auch dieses bereits daran, dass der Begriff der „Terroristischen Vereinigung“ im Gesetz nicht definiert ist. Die Einstufung als Terrororganisation einerseits oder aber als Befreiungsbewegung andererseits ist vielmehr politisch bestimmt. In den Verfahren gegen angebliche Unterstützer und Mitglieder der DHKP-C stützt sich die Einordnung im Wesentlichen auf Einschätzungen der türkischen Behörden und die darauf basierende Aufnahme der Organisation in die Terrorliste der EU. Dabei wird – wie gerade wieder im Zusammenhang mit der Aufnahme von Finnland und Schweden in die NATO deutlich geworden ist – weitgehend auf die Befindlichkeiten der türkischen Regierung Rücksicht genommen.

 

Den Angeklagten werden nicht Terrorakte oder eigene strafbare Handlungen vorgeworfen. Sie werden vielmehr für Tätigkeiten wie die Organisation von Musikveranstaltungen und Informationstagungen zur Rechenschaft gezogen, weil diese eine Unterstützung der als Terrororganisation eingestuften DHKP-C darstellen sollen.

 

Alle Angeklagten befinden sich seit nahezu 18 Monaten in Haft. Der Angeklagte Küpeli wurde kurz nach der Geburt seiner Tochter inhaftiert. Der Angeklagte Cibelik leidet, wie erst mit einer fast 16-monatigen Verspätung ärztlich festgestellt wurde, an Prostatakrebs, weshalb ihn die Haft besonders belastet.

 

Wie in vielen solcher Verfahren, gibt es Zweifel, ob die Verfahren nach rechtsstaatlichen Kriterien geführt werden können. …

 

Hier kann die ganze Erklärung gelesen werden.