Pressemitteilung der Roten Hilfe
Morgen Auftakt im Rondenbarg-Prozess
Die Rote Hilfe schreibt anlässlich des kurz bevorstehenden Auftakts im sogenannten Rondenbarg-Prozess:
Der G20-Gipfel in Hamburg liegt inzwischen mehr als sechseinhalb Jahre zurück, aber die Repression geht weiter: Am morgigen 18. Januar 2024 beginnt der Prozess gegen sechs Gipfelgegnerinnen und -gegner, denen die Teilnahme an der Demonstration im Straßenzug Rondenbarg vorgeworfen wird. Damit gehen die Verfahren im sogenannten Rondenbarg-Komplex in die dritte Runde, nachdem zwei frühere Prozesse in Hamburg bereits ergebnislos abgebrochen wurden.
Für die sechs Angeklagten, die aus dem gesamten Bundesgebiet kommen, stellt die monatelange Verhandlung eine extreme Belastung dar: Es drohen Haftstrafen und hinzu kommen die häufigen Fahrten nach Hamburg, die einen geordneten Arbeits- oder Ausbildungsalltag undenkbar machen. Bisher sind 25 Verhandlungstage bis August angesetzt, die mit Solidaritätskundgebungen vor dem Gericht begleitet werden. Am 20. Januar 2024 findet zudem eine bundesweite Demonstration der Solidaritätskampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ statt.
Hintergrund des Prozesses ist ein Demonstrationszug mit rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, der am Morgen des 7. Juli 2017 auf dem Weg zu Blockadeaktionen war. In der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld griff eine BFE-Einheit die Versammlung ohne Vorwarnung an, wobei zahlreiche Aktivistinnen und Aktivisten teilweise schwer verletzt wurden. Im Nachgang wurden keine Polizeibeamtinnen und -beamten für die brutale Auflösung der Demonstration belangt, aber über 80 angegriffene Gipfelgegnerinnen und -gegner angeklagt.
In der Anklageschrift sind die Vorwürfe schwerer gemeinschaftlicher Landfriedensbruch in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall, versuchte gefährliche Körperverletzung, die Bildung bewaffneter Gruppen und Sachbeschädigung aufgeführt. Nichts davon wird den Angeklagten individuell vorgeworfen, sondern es werden pauschal alle Demonstrantinnen und Demonstranten beschuldigt. Indem eine angebliche „gemeinschaftliche Tat“ konstruiert wird, soll die Reform des Landfriedensbruch-Paragrafen (§ 125 StGB) wieder rückgängig gemacht werden: Seit 1970 muss bei diesem Vorwurf eine eigenständige Tatbeteiligung nachgewiesen werden und die bloße Anwesenheit reicht nicht mehr aus.
Die ersten Verhandlungstermine sind am 18. Januar 2024 um 9.30 Uhr und am 19. Januar um 9.00 Uhr, im Landgericht Hamburg, Sievekingplatz 3 (Sitzungssaal 237). Vor dem Gebäude findet jeweils ab 8.30 Uhr bzw. 8.00 Uhr eine Solidaritätskundgebung statt.
Hier gibt es die komplette Pressemitteilung
Die MLPD erklärt ihre Solidarität mit den Angeklagten! Siehe auch: Solidarität mit den Angeklagten im Rondenbarg-Prozess