Deutschland
Neues Staatsbürgerschaftsrecht diskriminiert Menschen mit Behinderungen
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ So steht es großspurig im Grundgesetz Artikel 3. Es sei denn, Ausländerinnen oder Ausländer mit Behinderungen oder mit behinderten Angehörigen wollen die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen.
Am Freitag, dem 19. Januar, verabschiedete der Bundestag ein neues Staatsangehörigkeitsrecht. Es soll angeblich die Einbürgerung erleichtern und beschleunigen. Doch es zielt unverhohlen darauf ab, diese Einbürgerung auf Menschen zu konzentrieren, die für den deutschen Arbeitsmarkt wichtig sind. Ausdrücklich soll Einbürgerung verhindert werden, wenn damit Sozialleistungen verbunden sind.
Zu diesem Zweck wird das Staatsbürgerrecht sogar verschärft: Nach dem bisherigen Staatsbürgerrecht ist eine Einbürgerung noch möglich, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller die Inanspruchnahme von Sozialleistungen “nicht zu vertreten hat" (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG). Dieser Halbsatz soll im neuen, angeblich modernen Staatsbürgerrecht gestrichen werden. Sogar der "Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen" moniert in seiner Stellungnahme vom 4.12.2023: Damit würden nicht nur „in Teilzeit arbeitende alleinerziehende Mütter oder pflegende Angehörige, die aufstockend Bürgergeld beziehen" diskriminiert. "Darüber hinaus führt die Streichung des Halbsatzes 'oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten habe'“ für viele Menschen mit Behinderungen zu einem Ausschluss von der Anspruchseinbürgerung
Das betrifft zunächst Menschen mit Behinderungen, denen es aufgrund ihrer Behinderung nicht möglich ist, einer lebensunterhaltssichernden Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt nachzugehen und deshalb Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder Bürgergeld beziehen.
Es betrifft aber auch voll erwerbsfähige Menschen mit Behinderungen, die aufgrund ihrer Behinderung und weiterer Vermittlungshemmnisse trotz intensiver Arbeitssuchebemühungen keine Arbeit finden oder nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen und deshalb (aufstockend) Bürgergeld beziehen müssen... .
Das Anknüpfen der Anspruchseinbürgerung an eine Unterhaltssicherung ohne Sozialleistungsbezug für sich und seine Familienangehörigen stellt für Menschen mit Behinderungen, die den Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII nicht zu vertreten haben, eine mittelbare Diskriminierung im Sinne von Art. 3 Abs. 3 S.2 GG dar."
Die Botschaft des deutschen Staates an Menschen mit Behinderungen oder an deren pflegende Angehörige ausländischer Herkunft, die deutsche Staatsbürger werden wollen, ist brutal menschenfeindlich: 'Wir wollen euch nicht! Wir wollen mit dieser Botschaft euch und euresgleichen abschrecken, nach Deutschland einzuwandern!'
Offen bekennt sich dazu der FDP-Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae, der diese erheblichen Verschärfungen mit initiiert hat: "Wir wollen Leistung belohnen. Wir wollen Anreize setzen... Die Einbürgerung ist die höchste staatsrechtliche Anerkennung, die ein Land zu vergeben hat… Und ich finde es nicht verwerflich, dieses Privileg an hohe Voraussetzungen wie zum Beispiel Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit zu knüpfen."
Das neue Staatsbürgerrecht ist ein Musterbeispiel dafür, dass für den deutschen Imperialismus die sogenannten „Grundrechte“ aus dem Grundgesetz lediglich Feigenblätter sind, um den menschenfeindlichen kapitalistischen Charakter dieses Staates zu verdecken.
Max Reimann, Vorsitzender der damals noch revolutionären KPD, hatte 1949 zwar das Grundgesetz prinzipiell abgelehnt. Zugleich hat er aber auch weitsichtig hervorgehoben, dass die Kommunisten die im Grundgesetz enthaltenen demokratischen Rechte und Freiheiten energisch verteidigen würden: "Die Gesetzgeber werden im Verlauf ihrer volksfeindlichen Politik ihr eigenes Grundgesetz brechen. Wir Kommunisten aber werden die im Grundgesetz verankerten wenigen demokratischen Rechte gegen die Verfasser des Grundgesetzes verteidigen.“
Entsprechend vertritt auch die MLPD entsprechend ihrem kommunistischen Menschenbild in Theorie und Praxis die Grundsätze ihres Programms: „Einbeziehung der alten, kranken und behinderten Menschen in das gesellschaftliche Leben und volle Übernahme aller Kosten für ein menschenwürdiges Leben durch Monopole und Staat!“ (S.126). Und „Volle rechtliche Gleichstellung aller dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen unabhängig von der Nationalität!“ (S. 137)