Bremen
Erfolg gegen den Versuch der antikommunistischen Bestrafung
Die MLPD Bremen errang einen Erfolg gegen den Versuch, der Partei durch unberechtigte Bußgelder zu schaden. Die Rote Fahne Redaktion dokumentiert ihre Pressemitteilung:
Der Bußgeldbescheid gegen die MLPD Bremen wurde vom Verwaltungsgericht Bremen am 18.Januar 2024 aufgehoben und das Verfahren eingestellt.
Das „Verbrechen“ der MLPD sollte sein, dass 1 (!) Plakat nach dem erfolgreichen Bürgerschaftswahlkampf im Mai 2023 aus Versehen nicht rechtzeitig abgehängt worden war. Die öffentliche Zusage der Sprecherin des Innensenators, Frau Gerdts-Schiffler, wurde gegenüber der MLPD nicht eingehalten. Sie hatte in „ButenunBinnen“ am 20.Mai 2023 auf die Frage “Was passiert, wenn eine Partei ein Wahlplakat zu lange hängen lässt?“ geantwortet: „Dann nimmt dass Ordnungsamt Kontakt zu der Partei auf, der das Wahlplakat gehört, und fordert sie auf, das Plakat zu entfernen.“
Das Ordnungsamt hat aber zu keiner Zeit mit der MLPD Kontakt aufgenommen. Stattdessen kam am 20.6.23 ein Bußgeldbescheid und am 25.11.23 die Ladung in einer „Haftsache“ vor dem Verwaltungsgericht am 18.1.24. Die undemokratische Behinderung der MLPD sollte nach den Wahlen munter weitergehen. Aber damit kam der Innensenator nicht durch.
Nach ausführlicher Befragung kam die Richterin zu der Entscheidung: “Die Staatsanwaltschaft lehnt zwar die Aufhebung des Verfahrens ab. Ich werde ihr aber nicht folgen und entscheide, dass der Bußgeldbescheid nichtig ist und das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Die Kosten trägt die Staatskasse.“