AfD
AfD spielt in Berufungsverfahren gegen Verfassungsschutz auf Zeit
Seit gestern wird vor dem Oberverwaltungsgericht Münster das Berufungsverfahren der AfD gegen den Verfassungsschutz behandelt. Die Partei hatte Berufung gegen den entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln von 2022 eingelegt, der die Einschätzung die Einstufung der AfD als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ bestätigte, womit der Einsatz nachrichtendienstlicher Methoden wie Abhörungen zulässig wurde.
Auf Grund des großen Medieninteresses wurde die Verhandlung vom Gerichtssaal in das Foyer verlegt. Dabei geht es nicht nur um die AfD als Gesamtpartei, sondern auch um den bereits aufgelösten „Flügel“ des Faschisten Höcke sowie die AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA).
Die AfD versuchte am Dienstag, den Prozessbeginn zu verzögern, da nicht genug Zeit gewesen wäre, die Beweise des Verfassungsschutzes zu sichten. Gleichzeitig wurden mehr als 210 eigene Beweisanträge angekündigt. Heute wurden dann in inhaltlich gleichlautende Anträge zu verschiedenen Personen immer wieder und wieder im Wortlaut vorgetragen - um jede Minute kämpft die AfD. Selbst wenn die Richter der Hinhaltetaktik nicht folgen, hat die AfD danach noch die Möglichkeit einer weiteren Berufung – dann geht der Fall vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Weidel sagt nichts zur Sache
Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel erklärte „Ich habe natürlich die Sicht, dass die Anwürfe völlig unbegründet sind, weil sie politisch motiviert sind, da der Verfassungsschutz keine neutrale Behörde darstellt.“
Weidel äußert sich gar nicht zu dem Vorwurf oder den vorgelegten Beweisen, sondern schiebt das alles bei Seite. Nichts davon muss man sich also ansehen, wenn der Verfassungsschutz nicht „neutral“ ist? Das ist ein Zirkelschlussargument: Der Verfassungsschutz ist aus Sicht der AfD nicht neutral, weil er die AfD als rechtsextremistisch einstuft. Weil er nicht neutral ist, muss die Einstufung der AfD politisch motiviert sein, und deswegen muss man sich gar nicht weiter damit befassen.
Denn der Verfassungschutz hatte sich in seiner Begründung vorwiegend auf öffentliche Aussagen der Partei und ihrer Vertreter gestützt, die die völkisch-nationalistische Ideologie der Partei zeigen. Umvolkung, Remigration – all solche Begriffe nutzen AfD-Vertreter auch damals schon.
Charakter des Verfassungsschutzes bleibt reaktionär
Man darf über dieses Verfahren nicht vergessen, dass der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz in der Praxis vor allen Dingen gegen fortschrittliche und revolutionäre Kräfte agiert, während seine Rolle beim Kampf gegen Rechts oftmals bestenfalls peinlich, schlimmstenfalls die des Komplizen der Faschisten ist - da denke man nur an den NSU und wie der Verfassungsschutz in aller Eile seine Akten schredderte, bevor sie in die Hände der Untersuchungsausschüsse fielen.
Dieser reaktionäre Charakter zeigt sich auch in der Sprache: Nie verwendet der Verfassungsschutz den Begriff „faschistisch“. Es wird ausschließlich von „Rechtsextremen“ gesprochen, nach der vom Verfassungsschutz selbst ausgerichteten „Extremismus“-Sprachregelung. Damit soll der „Rechtsextremismus“ mit dem angeblichen „Linksextremismus“ gleichgesetzt werden, um wiederum revolutionäre und marxistisch-leninistische Positionen diskreditieren.
Über 100 Mitarbeiter der AfD für neofaschistische Organisationen tätig
Mittlerweile kann niemand guten Gewissens mehr behaupten, dass die AfD keinen wesentlichen faschistischen Charakter aufweist. Das haben nicht erst und nicht nur die Correctiv-Recherchen gezeigt.
Erst am Dienstag hatte der Bayerische Rundfunk eine Recherche veröffentlicht: Die AfD-Fraktion und ihre Abgeordneten beschäftigen mehr als einhundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Organisationen aktiv sind, die von Verfassungsschutzämtern jetzt schon als „rechtsextrem“ eingestuft werden. Darunter auch die "Identitäre Bewegung". Wahrscheinlich aber sind es noch weit mehr, denn wie viele Mitarbeiter die AfD überhaupt beschäftigt ist nicht öffentlich bekannt.