Rechtsanwaltskanzlei Meister & Partner
Untätigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Suhl ist nicht zu akzeptieren
Für die Rechtsanwaltskanzlei Meister & Partner schreibt Rechtsanwalt Peter Klusmann:
Die Kanzlei Meister & Partner vertritt einen der ersten russischen Staatsbürger, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs politisches Asyl in Deutschland beantragt haben. Unser Mandant, T.S., ist ein junger Aktivist gegen Putins Angriffskrieg und Mitglied der Russischen Maoistischen Partei (RMP). Sie hat von Anfang an den Protest gegen den russischen Angriffskrieg entwickelt, das Selbstbestimmungsrecht des ukrainischen Volkes verteidigt und dabei eine konsequente Linie gegen alle imperialistischen Mächte verfolgt. Sie hat mutig öffentliche Aktionen organisiert und zuletzt auch unmissverständlich gegen die Pseudo-Referenden Stellung genommen.
T. S. ist bei verschiedenen Aktionen und öffentlichen Versammlungen aufgetreten und war erheblichen Repressionen der russischen Sicherheitsbehörden ausgesetzt. So wurde er im Februar 2022 wegen des vorgeschobenen Vorwurfs, bei einer Demonstration gegen den Angriffskrieg Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet zu haben, von einem Strafgericht verurteilt. Bei einer Rückkehr nach Russland droht ihm zudem die Einberufung zum Kriegsdienst und damit der Einsatz im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Sich hieran zu beteiligen, lehnt unser Mandant aus Überzeugung ab.
Unser Mandant wurde im September 2022 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Suhl ausführlich angehört. Trotz mehrfacher Nachfragen und Aufforderungen hat die Behörde über seinen Asylantrag ohne stichhaltige Begründung bis heute, nach fast zwei Jahren, nicht entschieden. Das ist nicht zu akzeptieren und straft die Bundesregierung Lügen, die nach Beginn des Ukraine-Kriegs immer wieder öffentlichkeitswirksam angekündigt hat, sich für russische Kriegsdienstgegner und fortschrittliche Oppositionelle einsetzen zu wollen. Selbst Bundeskanzler Olaf Scholz hatte sich dafür ausgesprochen, russische Staatsbürger, die an dem völkerrechtswidrigen Krieg in der Ukraine nicht teilnehmen wollen, in Deutschland aufzunehmen. “Ich bin dafür, diesen Menschen Schutz anzubieten“, sagte der Kanzler in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung am 28. September 2022.
Unser Mandant und der ihn unterstützende Freundeskreis nehmen es daher nicht länger hin, dass durch Nichtentscheidung faktisch der Flüchtlingsschutz verweigert wird. Daher wurde heute durch unsere Kanzlei beim Verwaltungsgericht Weimar eine sogenannte Untätigkeitsklage erhoben. Mit dieser Klage soll das Bundesamt gerichtlich verpflichtet werden, über seinen Asylantrag zu entscheiden und ihn als politischen Flüchtling anzuerkennen.