Bürgergeld
Keine Erhöhung, dafür Milliarden Euro für die Rüstung!
Kein Wunder, dass alle bürgerlichen Parteien bei den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen so schlechte Wahlergebnisse erzielt haben. Sie wurden von einem Großteil der Wähler für ihre Politik der Umverteilung von unten nach oben berechtigt abgestraft. Schlimm ist nur, dass viele Wähler auf die Demagogie der Rattenfänger von AfD & Co. hereingefallen sind. Und diese faschistoiden Parteien bekommen jetzt, mit dem Angriff auf das Bürgergeld durch die Bundesregierung - wie die Nullrunde 2025 und die Verschärfung der Sanktionen für Leistungsbezieher, noch Wasser auf ihre Mühlen.
Scheinheilig behauptet die Bundesregierung, die Inflationsrate sei zurückgegangen und das Bürgergeld sei bereits Anfang 2024 um 12 Prozent angehoben worden. Fürwahr! Wer kann denn von 563 Euro monatlich menschenwürdig leben? Dieser Betrag reicht für einen Alleinstehenden vielleicht für die Ernährung, aber nicht für notwendige andere Kosten wie Strom für die eigene Wohnung, Kabelgebühren, Fahrtkosten (trotz des Deutschlandtickets), Kleidung, notwendige Reparaturen von Haushaltsgeräten, Bettwäsche usw. Hinzu kommt, dass viele Bedarfsgemeinschaften von ihrem Regelbedarf noch Geld für ihre Unterkunft abzwacken müssen, weil sie nicht "angemessen" im Sinne des SGB II oder des SGB XII ist. Bundesweit waren rund 320.000 Bürgergeld-Haushalte von dieser sogenannten „Wohnkostenlücke“ betroffen. Sie mussten durchschnittlich jeden Monat 103 Euro selbst zahlen (Quelle: https://www.sueddeutsche.de/ vom 11.08.24).
Neben der Nichterhöhung des Bürgergelds 2025 kommt noch die drastische Verschärfung der Sanktionen: bis zu 30 Prozent bei Fristversäumnissen, wenn sie häufiger vorkommen, Streichung des Bürgergelds für zwei Monate, wenn die Annahme einer "zumutbaren" Arbeit vom Leistungsempfänger strikt abgelehnt wird. Da fast jede Arbeit für einen Bürgergeldempfänger zumutbar ist, ist diese Verschärfung der Sanktionen selbst eine Zumutung für die Erwerbslosen. Im Übrigen ist die komplette Streichung des Bürgergelds auch verfassungsrechtlich bedenklich: Dazu heißt es im Bericht der TAZ: "Aus welchem Grund die Ampel ihre eigene Reform nicht zunächst wirken lassen wollte, sondern ein erneuter Versuch der Komplettsanktionierung unternommen werden musste, ist nicht nachvollziehbar und Wasser auf die Mühlen derjenigen, die wie die CDU schon nach noch schärferen Sanktionierungen rufen. Die Entscheidung ist ethisch fragwürdig, politisch populistisch und verfassungsrechtlich problematisch"!
Ich verweise dazu auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019 (Az.: 1 BvL 7/16). Jeder Leistungsbezieher, der von den neuen Sanktionen à la Bundesarbeitsminister Heil betroffen ist, sollte daher juristisch gegen mögliche Sanktionsbescheide des Jobcenters vorgehen! Bringt eure Situation auch in die Öffentlichkeit bzw. in die Presse oder das Fernsehen!