Pressemitteilung der Kanzlei Meister & Partner

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Deutsche Botschaft Dhaka verweigert willkürlich Visa für Gewerkschafter

Für die Rechtsanwaltskanzlei Meister & Partner aus Gelsenkirchen schreibt Rechtsanwalt Peter Klusmann:

Als Rechtsanwälte der Betroffenen möchten wir unseren Protest gegen die willkürliche Behandlung von Visaanträgen aus Bangladesch zum Ausdruck bringen. Begonnen hat dies bereits damit, dass die Annahme und Bearbeitung der Anträge durch eine zeitweilige Schließung des Visaannahmezentrums um mehr als drei Wochen verzögert wurde (mehr dazu hier).


Der Visumsantrag von M. wurde am 1. September mit der Begründung abgelehnt, es bestünden Zweifel an seiner Rückkehrabsicht. Diese Unterstellung ist völlig haltlos! Unser Mandant ist Gewerkschaftsfunktionär und Organizer für die Gewerkschaftsarbeit des Garment Workers Trade Union Centre Bangladesh (GWTUC). Er wurde durch die Bezirksfrauenratsvorsitzende der Gewerkschaft ver.di Duisburg-Niederrhein zu einem Besuchsaufenthalt in Deutschland eingeladen. Dieser soll Einblick in die Gewerkschaftsarbeit in Deutschland geben. In seiner Arbeit setzt sich unser Mandant u. a. für die Einhaltung des Lieferkettengesetzes ein; darüber hinaus ist er in der Demokratiebewegung von Bangladesch aktiv. Bangladesch ist nach China der zweitgrößte Textilexporteur der Welt. 80 Prozent der fast 4 Millionen Textilarbeiterinnen und Textilarbeiter in Bangladesch sind Frauen, für deren Rechte sich unser Mandant und der Dachverband GWTUC besonders engagieren. Die Ablehnung steht damit auch in offenem Widerspruch zu den „Leitlinien der Feministischen Außenpolitik“ der Bundesregierung. So heißt es auf S. 11 der „Leitlinien“: „Wir setzen uns dafür ein, dass die Rechte von Frauen und Mädchen weltweit geachtet und gefördert werden.“ Dieses Engagement wird mit der Verweigerung des Visums torpediert.


Gegen diese Entscheidung beantragte unser Mandant am 4. September beim Verwaltungsgericht Berlin den Erlass einer einstweiligen Anordnung (Az.: 31 L 236/24 V). Völlig unkritisch übernahm das Gericht die unhaltbare Argumentation der Deutschen Botschaft Dhaka und lehnte diesen Antrag mit Beschluss vom heutigen Tage ab. Zudem hält das Gericht die Sache für nicht eilbedürftig; ihm entstünden „keine schweren und unzumutbaren Nachteile“, wenn er seine Reise erst zu einem späteren Zeitpunkt durchführe. Diese Entscheidung wird nicht akzeptiert und Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben.


Der Visumsantrag von B. wurde bisher trotz Nachfragen nicht entschieden. B. hatte im vergangenen Jahr beim Verwaltungsgericht Berlin eine erfolgreiche Klage gegen die Verweigerung eines Visums zur Teilnahme am 1. Weltkongress der „Antiimperialistischen und antifaschistischen Internationalen Einheitsfront“ (United Front), erhoben (Aktenzeichen: VG 4 K 290/23 V). Mit Urteil vom 15.01.2024 stellte das Gericht fest, dass der Bescheid der Deutschen Botschaft, mit dem die Erteilung des Visums verweigert wurde, rechtswidrig war. Die Botschaft war mit ihrer Diffamierung, unser Mandant gefährde angeblich die öffentliche Ordnung, auf ganzer Linie gescheitert. Es kann vermutet werden, dass die Verzögerung einen kleinlichen Racheakt darstellt. Dies wäre ein eklatanter Angriff auf die Rechte unseres Mandanten und grob rechtswidrig. Wir fordern die sofortige Erteilung beider Visa!

 

Siehe auch Spendensammlung: Bedeutsame, aber teure Kämpfe um Visa