Pressemitteilung der Rechtsanwaltskanzlei Meister & Partner
Großer Erfolg: Junger russischer Kriegsgegner hat Flüchtlingsstatus
Für die Kanzlei Meister & Partner aus Gelsenkirchen schreibt Rechtsanwalt Peter Klusmann:
Im Falle des jungen russischen Aktivisten und Kriegsgegners, T. S., gibt es eine wichtige positive Entwicklung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Suhl hat ihm mit Bescheid vom 26. August den Flüchtlingsstatus zuerkannt – nur fünf Tage, nachdem unsere Kanzlei beim Verwaltungsgericht Weimar Untätigkeitsklage erhoben hatte (Aktenzeichen: 7 K 1695/24 We). (Mehr dazu hier.)
Im Bescheid heißt es: “Ein Ausländer ist Flüchtling, wenn er sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. … Aufgrund des ermittelten Sachverhalts ist davon auszugehen, dass die Furcht des Antragstellers begründet ist.“
Zuvor hatte das Bundesamt seit fast zwei Jahren nicht über seinen Asylantrag entschieden, obwohl T. dort bereits im September 2022 ausführlich persönlich angehört worden war. Damit wurde ihm bisher faktisch der Schutz als politischer Flüchtling verweigert. Die Entscheidung des Bundesamtes ist ein wichtiges Signal für die Durchsetzung des Flüchtlingsstatus verfolgter Kriegsgegner und fortschrittlicher Oppositioneller aus Russland. Sie zeigt darüber hinaus auch, dass es richtig ist, die Verschleppung von Entscheidungen durch das Bundesamt nicht hinzunehmen.
Wir freuen uns mit T. über seinen Erfolg und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute!