Faschistische Bedrohung von Wahlbewerbern

Faschistische Bedrohung von Wahlbewerbern

Änderung der Bundeswahlordnung

Vor dem Hintergrund einer deutlichen Zunahme faschistischer Beleidigungen, Bedrohungen und Stalking gegen Wahlkandidaten hat jetzt (endlich) die Bundes­regierung erste Konsequenzen zum Schutz der Wahlbewerber gezogen.

Von RA Frank Jasenski

Mit einer Verordnung von Innenministerin Faeser wurde die Bundeswahlordnung geändert. Die wichtigste Änderung ist, dass auf den Formularen für die immer noch verlangten Unterstützungsunterschriften nicht mehr die Adresse des Kandidaten angegeben werden muss. Auf den Formularen wird nur noch der Wohnort der Hauptwohnung eingetragen.

 

Diese Änderung ändert aber nichts an der Forderung nach konsequenter Verfolgung und Bestrafung der Täter jeglicher faschistischen Bedrohungen oder Angriffe gegen Demokraten, Antifaschisten oder Marxisten-Leninisten. Natürlich fordern wir auch weiter die Abschaffung des gesamten Sammelsuriums undemokratischer Wahlbe­hinderungen, zu denen auch der Zwang zur Sammlung von Unter­stützungsunterschriften gehört.