Argument
Brandenburgs Innenminister fordert Abschaffung des Asylrechts
Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) fordert die Abschaffung des im Grundgesetz festgeschriebenen Rechts auf Asyl. „Das individuelle Recht auf Asyl ist im Grundgesetz nicht mehr nötig, weil wir nach den Regeln der Genfer Flüchtlingskonvention ohnehin Menschen, die verfolgt werden, Schutz gewähren“, so Stübgen.
Eine Abschaffung dieses Rechts bedeutet eine weitere Faschisierung der Flüchtlingspolitik der Regierung. Stübgen macht sich hier unter anderem zum Richter über Leben und Tod. Der CDU-Mann überholt mit dieser Forderung sogar noch die AfD von rechts. Bei dieser ist sie jedenfalls nicht öffentlich formuliert zu finden.
Weiter wird von sämtlichen EU-Imperialisten ja bereits jetzt schon ständig gegen die Genfer Flüchtlingskonvention verstoßen, wenn zum Beispiel die griechische Küstenwache illegale Pushbacks von Migrantinnen und Migranten in türkische Gewässer vornimmt, oder wenn kroatische Grenzbeamte Migrantinnen und Migranten mit Knüppeln über die Grenze ins Nachbarland zurückprügeln. Diese Begründung ist also in etwa so, als wenn ein EU-Grenzbeamter einem ertrinkenden Flüchtling eine Eisenkugel anstelle eines Rettungsrings ins Wasser werfen würde, um ihm dann zu erklären, damit könne er sein Leben retten.
Wie man aktuell am Beispiel der Niederlande, die aus dem EU-Flüchtlingspakt aussteigen wollen, sieht, wollen die Monopolpolitiker die Grenzen am liebsten ganz schließen und aus jedem Asylrecht aussteigen; da interessiert die Genfer Flüchtlingskonvention keinen Pfifferling.
Das Recht auf Asyl war eine der Lehren aus dem Hitler-Faschismus, in dem antifaschistische Widerstandskämpfer in Deutschland mit dem Tode bedroht waren und in den unbesetzten Nachbarländern Schutz suchen konnten.
Es ist elementar wichtig, dass das Asylrecht im Grundgesetz verbleibt. Stübgen macht hier mit AfD-Forderungen Wahlkampf in Brandenburg und zeigt das wahre Gesicht der „letzten verbliebenen Volkspartei der Mitte“ (Friedrich Merz).