Leserbrief
Auch die Zusatzbeiträge werden seit 2019 zur Hälfte von den Kapitalisten bezahlt
Zum gestrigen Artikel "Krankenkassenbeiträge steigen deutlich - aber Milliarden für Konzerne!", der auf Rote Fahne News veröffentlicht ist, erreichte die Redaktion ein kritischer Leserbrief. Wir dokumentieren ihn und die Antwort des Autors:
Hier der Leserbrief
Hallo liebe RF-Redaktion, der Artikel von Ulrich Achenbach zu den Krankenkassenbeiträgen enthält einen inhaltlichen Fehler. Auch die Zusatzbeiträge werden seit 2019 zur Hälfte von den Kapitalisten bezahlt.¹
Das ist auch der Grund wieso der BDA (Bund deutscher Arbeitgeber) in einem Positionspapier von Ende 2022 Front macht: "Erforderlich sind daher Maßnahmen, die einerseits die Aufrechterhaltung einer ausreichenden Versorgung sicherstellen und eine weiter dynamische Entwicklung der Gesundheitswirtschaft ermöglichen, andererseits aber auch die Finanzierungskosten der gesetzlichen Krankenversicherung und die Belastung des Faktors Arbeit begrenzen." (BDA (2022): Für eine leistungsfähige und finanzierbare gesetzliche Krankenversicherung - Vorschläge der Arbeitgeber für eine „Gesundheitsreform 2023".)
Auch aktuell macht der BDA Front gegen die geplante Krankenhausreform von Karl Lauterbach und formuliert ihre kapitalistischen Interessen. Der AOK-Bundesverband und der GKV-Spitzenverband haben im Übrigen die Forderungen des BDA fast eins zu eins übernommen. Die Forderung nach einer Finanzierung des Sozialwesens durch eine umsatzbezogene Sozialsteuer der Kapitalisten kann ich daher nur begrüßen. Aber auch hier muss festgehalten werden: Ein Sozial- und Gesundheitswesen, das auf die Bedürfnisse der Menschen ausgerichtet ist, wird es erst im echten Sozialismus geben. Mit herzlichen Grüßen
Hier die Antwort von Ulrich Achenbach:
Der Leser hat recht. Ab 1. Januar 2019 beteiligt sich der Arbeitgeber (Kapitalist) hälftig an dem Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag wurde jedoch bereits 2015 eingeführt und musste zunächst vollständig von den Krankenversicherten getragen werden. Die Regelung ab 1.1.2019 war mir nicht bekannt. Ich bitte insoweit um Entschuldigung.