Wahlkampfbehinderung

Wahlkampfbehinderung

Straßenumzüge sind erlaubt

In letzter Zeit häufen sich wieder Berichte, dass Straßenumzüge der Internationalistischen Liste / MLPD von der Polizei gestoppt werden.

Von ffz

Die Polizistinnen und Polizisten erklären dann in der Regel, dass ein solcher Straßenumzug angemeldet werden müsse. Zuletzt wurde aus Gelsenkirchen berichtet (siehe hier).

 

Aus diesem Grund hat Rechtsanwalt Frank Jasenski von der Anwaltskanzlei Meister & Partner aus Gelsenkirchen dem dortigen Polizeipräsidium einen Schriftsatz zukommen lassen, aus dem klar hervorgeht, dass diese Umzüge als Teil des Bundestagswahlkampfs durchaus erlaubt sind und keiner Anmeldung bedürfen.


Die Rote Fahne Redaktion stellt den Schriftsatz hiermit allen Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfern der Internationalistischen Liste / MLPD für solche Fälle zur Verfügung.


Hier gibt es den Schriftsatz als pdf-Datei