Erfolg im Kampf gegen undemokratische Zensur
„Parlamentswatch e. V.“ erkennt Forderungen im Eilantrag von Stefan Engel an
Nicht zum ersten Mal hat der Betreiber der Internet-Plattform „Abgeordnetenwatch“ versucht, Antworten von Kandidaten der MLPD zu zensieren.
Der Verein Parlamentswatch e. V. gibt sich dabei sehr demokratisch. Im Moderationskodex heißt es: „Abgeordnetenwatch.de soll eine überparteiliche, sachliche und individuelle Kommunikation zwischen Bürgerinnen und ihren Abgeordneten bzw. Kandidierenden ermöglichen. Alle Fragen und Antworten, die über Abgeordnetenwatch.de eingehen, werden von einem Moderationsteam gegengelesen und anschließend freigeschaltet, soweit sie nicht gegen diesen Codex verstoßen."
Am 6. Februar wurde an Stefan Engel folgende Frage gestellt: „Wie erklärt sich ein Links-Politiker, dass die extrem rechte AfD nach all den Grausamkeiten des 3. Reichs nicht schon längst verboten worden ist?“ In der Antwort von Stefan Engel heißt es u. a.: „Die Gründung der BRD in Westdeutschland ging mit einem Bruch des Potsdamer Abkommens einher, das eigentlich ein vereinigtes Deutschland vorsah, ein Verbot von faschistischen Parteien und Verzicht auf ein eigenes Militär.“ Die Moderation beanstandete dies als angebliche „Tatsachenbehauptung“ und forderte Belege, von denen sie die Veröffentlichung der Antwort abhängig machte.
Am 7. Februar ging folgende weitere Frage an Stefan Engel ein: „Wie beurteilen Sie die Konflikte Türkei und Kurdistan (z.B. Nordsyrien)? Wie beurteilen Sie die Konflikte Israel Palästina?“ In der Antwort von Stefan Engel heißt es unter anderem: “Am besten wäre ein gemeinsamer Staat, in dem Israelis und Palästinenser gleichberechtigt zusammenleben. Dazu müsste Israel jedoch seinen zionistischen Imperialismus aufgeben.“ Für Letzteres forderte Abgeordnetenwatch allen Ernstes Quellenangaben.
Trotz Protest wurden die beiden Antworten nicht freigeschaltet, obwohl sie in jeder Hinsicht dem Moderationskodex entsprechen. Das konnte nicht hingenommen werden!
Am 14. Ferbuar 2025 hat Stefan Engel, vertreten durch die Rechtsanwälte Meister und Partner, beim Landgericht Hamburg der Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt (Az.: 324 O 60/25). In der Antragsschrift heißt es unter anderem: „Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung … sind sämtliche vom Antragsgegner als „nicht belegte Tatsachenbehauptungen“ qualifizierten Äußerungen Werturteile, die ersichtlich die persönliche Meinung des Antragstellers wiedergeben.“ Weiter wird dargelegt: „Zum anderen verletzt der Antragsgegner durch die Verweigerung der Freischaltung der streitgegenständlichen Beiträge auch Grundrechte des Antragstellers auf Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) sowie – in seiner Eigenschaft als Kandidat einer politischen Partei – das Parteienprivileg (Art. 21 Abs. 1 GG).“
Am 21. Februar 2025 dann die Kapitulation der Gegenseite: Die Rechtsanwälte von Parlamentswatch e. V. erklärten, dass sie geltend gemachten Ansprüche anerkennen, mit der Bemerkung „Der Antragsgegner will um diese Angelegenheit nicht streiten.“ Es fragt sich allerdings, warum dann erst ein Prozess geführt werden musste. Zu kritisieren ist auch, dass das Landgericht Hamburg „Parlamentswatch e. V.“ eine Frist zur Äußerung gesetzt hat, die erst am Freitag vor der Wahl (21.2.) ablief!
Dennoch ein – wenn auch später – Punktsieg im Kampf um die freie Meinungsäußerung und Parteienrechte der MLPD.