Leserbrief

Leserbrief

Der Faschismus und seine historischen Verbrechen

Der folgende Leserbrief bezieht sich auf den Artikel „Die deutsche Wehrmacht und das Massaker von Babyn Jar“ in Rote Fahne 7/2025 und auf den Gastbeitrag „Chatyn – ein faschistisches Massaker“, der am 7. April auf Rote Fahne News erschienen ist:

Korrespondenz

Vielen Dank für diese Artikel, die deutlich machen, wie verheerend es ist, den Faschismus in irgendeiner Weise zu verharmlosen. Damit wird auch die Schädlichkeit der gemeinsamen Abstimmung mit der faschistischen AfD im Bundestag durch CDU, FDP und BSW deutlich und offenbar.


Ich möchte in diesem Zusammenhang auf eine wichtige Dokumentation hinweisen: Andrej Angrick: „‘Aktion 1005‘ – Spurenbeseitigung von NS-Verbrechen 1942-1945“ in zwei Bänden, Göttingen 2018. Bei der „Aktion 1005“ geht es um einen Befehl Hitlers zu einer umfassenden Geheimaktion, um die Spuren insbesondere von Vernichtungslagern in den von deutschen Truppen besetzten Gebieten Ost- und Mitteleuropas zu vernichten. Von Ort zu Ort vergruben die Geheimagenten der Hitler Diktatur Reste von Vernichtungslagern und Massengräbern. Sie kamen zunehmend unter Zeitdruck, weil die siegreiche Rote Armee ein Gebiet nach dem anderen wieder befreite. Die zwei Bände machen die Ausdehnung dieser Verbrechen von Stadt zu Stadt und Dorf zu Dorf deutlich. Nicht nur die Ermordung Hunderttausender Menschen, sondern auch das Verscharren der Opfer gehört zum faschistischen Vorgehen.


Das Buch von Andrej Angrick enthält allerdings einen Fehler. Es schreibt das Massaker von Katyn an polnischen Gefangenen der damals sozialistischen Sowjetunion zu, getreu den ständigen antikommunistischen Versuchen in bürgerlichen Massenmedien und in bürgerlicher Geschichtsschreibung, Sozialismus und Faschismus gleichzusetzen. Dazu gibt der Autor unkritisch die Darstellung, wie sie damals Hitlers Propagandaminister Goebbels inszenierte, wider. Andrick macht keinen Versuch, sich auch nur mit einem der vielen gegenteiligen Beweise auseinanderzusetzen, unter anderem die Funde deutscher Munition in den Massengräbern. Noch im Jahre 2012 erhielten zwei Polen eine Ablehnung ihrer Klage um Wiedergutmachung vom russischen Staat vor dem Europäischen Gerichtshof. Das Dokument, das sie als Begründung vorlegten, der angebliche Erschießungsbefehl des sowjetischen Geheimdiensts NKWD, war eine Fälschung, schon allein daran erkennbar, dass es keine Unterschrift trug. Der Europäische Gerichtshof forderte, wirkliche Beweise zu bringen.