Bundesverfassungsgericht

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Schlappe für frauenverachtende Abschiebepolitik von Dobrindt!

Deutschland hatte vielen Menschen aus Afghanistan nach der Errichtung der Taliban-Diktatur eine Aufnahme versprochen. Tausende flohen deshalb nach Pakistan.

Frauenbereich der MLPD

Die Merz-Regierung war kaum im Amt, da stellte sie das Aufnahmeprogramm ein und damit die Einzelprüfung für die Erteilung von Visa. Eine afghanische Frauenrechtsaktivistin und ihre zwei minderjährigen Kinder waren davon betroffen. Die Frau klagte und bekam letzte Woche vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Recht: Ihr Fall muss neu geprüft werden, da der Familie ein ursprünglich zugesagtes Visum für Deutschland auf Grundlage von Dobrindts Vorgaben verweigert wurde. Diese pauschalen Vorgaben nannten die Karlsruher Richter jetzt einen Verstoß gegen das Willkürverbot.

 

Laut ihrem Urteil können die deutschen Behörden eine Aufnahmezusage zurückziehen. Sie müssen aber "erkennen lassen, dass sie die individuellen Belange der Betroffenen berücksichtigt haben" und nicht willkürlich handeln. Pauschal die zugesagte Aufnahme afghanischer Flüchtlinge zurückziehen, ist verfassungswidrig.

 

Frauen sind von der islamistisch-faschistischen Terrorherrschaft der Taliban besonders betroffen. Zwangsehen für Kinder und Frauen, massive Unterdrückung, Entrechtung und systematischer Ausschluss aus dem öffentlichen Leben wird durch die Taliban geprägt. Mutig stehen die afghanischen Frauen gegen ihre besondere Unterdrückung vorne dran - gegen den Faschismus in Afghanistan, für Bildung, Arbeit und Freiheit. Wie weit die Taliban-Herrschaft geht, um diesen Kampf zu unterdrücken, zeigte die blutige Niederschlagung einer Protestversammlung von Frauen im Juni in der Siedlung Jebrail in der Provinz Herat.

 

Deshalb muss man sagen, wer angesichts der Verbrechen der Taliban afghanische Frauen und Kinder abschieben will, gehört von seinem Regierungsposten abgesetzt.

 

Für das Recht auf Flucht auf antifaschistischer Grundlage!