„Rechtsstaat“?

„Rechtsstaat“?

Der Tanz der Justiz nach Currentas Pfeife

Wer ist verantwortlich für 7 verbrannte und 31 verletzte Kollegen? Das zeigen drei Fälle.

Von gos
Der Tanz der Justiz nach Currentas Pfeife
Die Explosion der Giftmüllanlage in Leverkusen vor 5 Jahren hätte verhindert werden können - trotzdem lehnt der Konzern, natürlich, jede Verantwortung ab. (Bild: Paul Chambers ; Lizenz: Unsplash)

Fall 1: Der Tod der 7 Kollegen bei der Explosion der Giftmüll-Verbrennungsanlage von Currenta vor 5 Jahren hätte vermieden werden können!

 

Currentas neuer Chef, Tim Hartmann, erklärte: „Fakt ist: Dieser Abfall hätte vom Abfallerzeuger so niemals auf die Straße gebracht werden dürfen.“ Und er ergänzt, Currenta trifft also überhaupt keine Schuld. Lüge! Der dänische Stoff hat sich nicht von selbst erwärmt! Die Staatsanwaltschaft Dortmund meldet selber: „Technische Ursache und Ausgangspunkt der Explosion ist nach dem Ergebnis der Ermittlungen aus Dänemark stammender Abfall gewesen, der in dem Tanklager der Anlage über der sogenannten Selbsterwärmungstemperatur gelagert worden ist. Hierdurch sind Selbsterwärmungseffekte eingetreten, die zu einem exponentiellen Temperatur- und Druckanstieg und letztlich zu einer Explosion geführt haben.“ Also keinesfalls durch den Transport, sondern erst durch die Einlagerung des dänischen Stoffes in den Tank und die Mischung dieses Stoffes mit anderen Stoffen in dem Tank wurde der Selbsterwärmungsprozess ausgelöst! Und dafür ist allein Currenta verantwortlich! Das aber untersucht die Staatsanwaltschaft gar nicht weiter, denn:

 

Schon 48 Stunden vor der Explosion hatte man die kritische unkontrollierte Selbsterwärmung fest gestellt. Es gibt Krisentreffen des Chefingenieurs mit Schichtmeistern am Tag davor und vor der Explosion direkt vor dem Tank, alle verbrennen. Die Staatsanwaltschaft meldet: „Die Ermittlungen gegen den Betriebsleiter von Currenta, der die Kollegen nicht gewarnt und weggeschickt hatte, wurden gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt“ – der Betriebsleiter hat sich also geweigert, eine Evakuierung durchzuführen, die alle gerettet hätte! Die Staatsanwaltschaft ordnet das ein als „fahrlässiges Verhalten“!

 

Da stellen sich doch Fragen: Wer hat dem Betriebsleiter die Evakierung empfohlen? Hat er dem Chefingenieur nicht gesagt: Bleibt an Ort und Stelle! Denkt euch was anderes aus als Evakuierung! Aber die Staatsanwaltschaft untersucht solche Fragen erst gar nicht weiter, denn: Auf einmal bieten die Anwälte von Currenta einen Deal an: Wir zahlen freiwillig 1,9 Millionen Euro als Buße, weil der Betriebsleiter nicht alle Kollegen evakuiert hat, - wenn ihr die Ermittlungen gegen uns ganz und gar einstellt! Und brav stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein, der CEO von Currenta kann frohlocken. Die Staatsanwaltschaft qualifiziert ihre Entscheidung als „Opportunitätsentscheidung“ – da hat sie ausnahmsweise Recht: Opportunistisch allein gegenüber Currenta!

Fall 2: Gefährliche Körperverletzung

Nach der Katastrophe hat Currenta über einen Subunternehmer ca 40 Leiharbeiter direkt aus Bulgarien kommen lassen, um die zerborstenen Tanks und Rohrleitungen wegräumen zu lassen. Alle Kollegen von Currenta durften das Gelände nur mit Ganzkörper-Schutzanzügen und Sauerstoff-Atemgeräten betreten - aber die bulgarischen Kollegen hatten nur Corona-Mundschutz! Nach vier Wochen wurden sie wieder zurück nach Bulgarien gebracht. Sie sprachen weder deutsch noch englisch, deutsche Kollegen konnten nur erfahren, dass sie direkt aus Bulgarien kommen und ihr Chef Ali hieß. Die Bürgerinitiative „Gute Luft für Leverkusen – Schluss mit der Giftmüllverbrennung!“ stellte deshalb Strafanzeige gegen Currenta wegen gefährlicher Körperverletzung. Als Zeugen nannte sie jeden Kollegen, der in diesen vier Wochen das Gelände betreten hat und die Bulgaren hat arbeiten sehen. Aber die Staatsanwaltschaft weigert sich jetzt nach zwei Jahren, die Ermittlungen überhaupt aufzunehmen! Die Begründung: „Insbesondere ist Ihren allgemein gehaltenen Schilderungen nicht zu entnehmen, welche konkreten Personen welche körperliche Auswirkungen und gesundheitliche Folgen durch Aufräumarbeiten erlitten haben sollen“ - aber genau das war ja das Perfide von Currenta: Dass die bulgarischen Kollegen jetzt nicht mehr erreichbar sind! Hätten die Staatsanwälte nur einen einzigen deutschen Kollegen gefragt – sie hätten alles bestätigt gefunden! Stattdessen wieder: Rückzug,- mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von Currentas Anwälten so beantragt!

Fall 3: Gekaufte Gutachten

Die Initiative stellte im Verlauf ihrer Untersuchungen fest: Alle Genehmigungen der Bezirksregierung für die Giftmüllverbrennung beruhen auf Gutachten von Sachverständigen, die in einer Liste (ReSyMeSa - mit bundesweit gegenwärtig 269 Sachverständigen) aufgeführt sind. Aber: alle diese Gutachter sind nicht etwa wirtschaftlich unabhängig, wie es das Gesetz fordert. Die allermeisten sind angestellt in einer gewinnorientierten GmbH, eine Minderheit in einem eigenen selbständigen Betrieb. Sie sind also alle finanziell davon abhängig, dass sie Aufträge von Currenta und anderen Industrie-Betrieben erhalten – das ist ihre Existenzgrundlage! Speziell der TÜV Süd ist eine Aktiengesellschaft, die einem Verein gehört, in dem nur Currenta, RWE, Eon und alle anderen üblichen Verdächtigen Mitglied sind! Die Initiative beantragte deshalb bei der Bezirksregierung, alle Genehmigungen, die auf solchen von dem Betreiber der Anlage ausgesuchten und bezahlten Gutachten beruhen, zurück zu ziehen. Die Bezirksregierung lehnte das nach Rücksprache mit Currenta praktisch ohne jede Begründung ab. Die Initiative könne gegen diesen Bescheid aber Klage beim Oberverwaltungsgericht Münster einreichen. Das machte sie. Die prompte Antwort des OVG: Man habe auch Currenta miteinbezogen. Dann teilte das OVG mit, dass „die Klage unzulässig ist" und – schickte der Initiative eine Rechnung über 1620 Euro!

 

Drastisch bestätigt sich so die alte Volksweisheit: „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“ oder konkreter: Die Monopole haben sich den Staatsapparat vollkommen untergeordnet. Die sieben Gruppen, die die Gedenk- und Protestkundgebung zum 5. Jahrestag veranstaltet haben, (s. Rf news vom 28.7.) haben begonnen, sich seit vorgestern - jetzt erst Recht! - zu einem breiten Bündnis zusammen zu schließen und gemeinsam noch aktiver zu werden: Schluss mit der Giftmüllverbrennung!