„Nur Ja heißt Ja“

„Nur Ja heißt Ja“

Bundesrat empfiehlt Reform des Sexualstrafrechts

Am 10. Juli hat der Bundesrat, die Vertretung der Bundesländer, mit einer Entschließung der Bundesregierung die Einführung des Prinzips „Nur Ja heißt Ja“ ins Sexualstrafrecht in Deutschland empfohlen. 2016 wurde bereits das Sexualstrafrecht verschärft und der Grundsatz „Nein heißt Nein“ eingeführt – das war auch ein Erfolg der kämpferischen Frauenbewegung.

Vom Frauenbereich der MLPD

Danach ist jede sexuelle Handlung strafbar, die gegen den erkennbaren Willen einer der beteiligten Personen erfolgt, auch wenn sie sich nicht aktiv körperlich wehrt. Vor Gericht müssen die Opfer von sexueller Belästigung und Gewalt nun nachweisen, dass sie ihre Ablehnung objektiv erkennbar mit Worten oder Taten zum Ausdruck gebracht haben. Das ist zum Teil sehr schwer, weil Untersuchungen zeigen, dass 40 bis 70 Prozent der Vergewaltigungsopfer in Schockstarre verfallen und weder Widerstand leisten noch aktiv widersprechen können. Andere Frauen haben Angst und bleiben deswegen passiv. Allerdings gelten schon heute nonverbale Signale wie Wegdrehen, Weinen, Abwehrbewegungen oder eben Erstarrung in der Regel als Ablehnung, sofern sie für einen „objektiven Dritten“ bzw. den Täter erkennbar waren.


Eine Auswertung des Datenportals Statista zeigt: Im Jahr 2023 wurden deutschlandweit 126.470 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung angezeigt. Verurteilt wurden deswegen im selben Jahr 11.273 Menschen. Die Quote der letztlich Verurteilten liegt im unteren zweistelligen Bereich. Auch wenn nicht alle Vorwürfe stimmen, ist diese große Lücke nicht zu akzeptieren.

 

Allerdings löst die Strafrechtsreform dieses Problem nicht durchgreifend. Die meisten Verfahren werden unter Hinweis auf die angeblich unzureichende Beweislage eingestellt, woran sich allein durch die Gesetzesänderung keine wesentliche Änderung ergibt. Hier müssen sich das gesellschaftliche Klima, das Selbstbewusstsein, die öffentliche Debatte und der Protest etc. weiter kämpferisch verändern und dadurch müssen auch Veränderungen in den Staatsanwaltschaften und Gerichten einsetzen. Dazu gehört auch, dass man – ohne Vorverurteilung – intensiver ermittelt oder Fälle öffentlich macht.

 

„Nur Ja heißt Ja“ – diese Forderung erheben Frauen und Mädchen in den letzten Jahren in immer mehr Ländern. In 14 europäischen Ländern wurde sie bereits ins Sexualstrafrecht eingeführt. Zuletzt in Frankreich – auch als Reaktion auf die Massenproteste, nachdem Gisèle Pelicot mutig offengelegt hatte, dass sie von ihrem Mann jahrelang betäubt, vergewaltigt und weiteren Männern zur Vergewaltigung überlassen wurde. Viele der inzwischen verurteilten über 50 Täter behaupteten, sie hätten geglaubt, Frau Pelicot stelle sich schlafend und sie hätten von ihrer Zustimmung ausgehen können. ...

 

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