Pressemitteilung der Roten Hilfe

Pressemitteilung der Roten Hilfe

Antifaschistin Lina ist frei!

Der Bundesvorstand der Roten Hilfe teilt mit (Auszüge):

Nach mehr als zweieinhalb Monaten endete die Erzwingungshaft gegen Lina … per Gerichtsurteil: Am ... 23. September hob das Bundesverfassungsgericht die Beugehaft gegen die Antifaschistin mittels einer einstweiligen Anordnung vorläufig auf. Damit beendete das höchste Gericht die willkürliche sechsmonatige Freiheitsentziehung, mit der das Oberlandesgericht (OLG) Dresden die Aktivistin für ihre Aussageverweigerung bestraft hatte. In seiner Entscheidung verwies das Bundesverfassungsgericht auf den hohen Wert des Rechts, sich nicht selbst belasten zu müssen, weshalb Lina jetzt bis zur eigentlichen Entscheidung über die eingereichte Verfassungsbeschwerde frei ist.

 

Vorausgegangen war eine Vorladung als Zeugin im aktuellen Antifa-Großprozess vor dem OLG Dresden am 30. Juni. Lina hatte konsequent die Aussage verweigert und dabei auch auf die Möglichkeit verwiesen, sich selbst zu belasten. Noch vor Ort ließ das Oberlandesgericht (OLG) Dresden die Antifaschistin für sechs Monate in Beugehaft nehmen und schöpfte damit das maximal zulässige Höchstmaß der Freiheitsentziehung aus. Mit diesem „Ordnungsmittel“ sollen Zeug*innen genötigt werden, im Prozess die vom Gericht gewünschten Aussagen zu machen. Bereits im Oktober 2025 hatte das Amtsgericht Dresden sechsmonatige Beugehaft gegen Lina verhängt, die jedoch nicht unmittelbar vollstreckt wurde. Gegen diese doppelte Nutzung des schweren Zwangsmittels war Linas Verteidigung juristisch vorgegangen, doch am 18. Juni hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die erneute Verhängung bestätigt und damit den Weg für den inflationären Einsatz von Beugehaft geebnet. Erst die jetzige Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht hatte Erfolg: Mit dem heutigen Beschluss erkannte der höchste deutsche Gerichtshof die grundlegende Bedeutung der Selbstbelastungsfreiheit an, also des Rechts, sich nicht selbst belasten zu müssen. Dieses Prinzip habe elementare Bedeutung für die Menschenwürde und die Rechtsstaatlichkeit. Deshalb wurde die Beugehaft bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ausgesetzt. ...


Hier gibt es die komplette Pressemitteilung