Gleichstellung für Leiharbeiter durch EU-Richtlinie?
„Praktisch wirkten sich … alle bisher geschlossenen Tarifverträge ausschließlich zu Lasten der Leiharbeitnehmer aus. Alle bislang für Leiharbeitnehmer abgeschlossenen Tarifverträge senkten den durch die gesetzliche Gleichbehandlungspflicht vorgesehenen Standard sogar so dramatisch, dass man entweder an der Ernsthaftigkeit des Equal-Pay-Gebots oder an der Funktionsfähigkeit der tariflichen Interessenvertretung in dieser Branche zweifeln muss.“ Zu dieser Feststellung kommt ein 140-seitiges Rechtsgutachten vom April 20101, das im Auftrag des DGB erstellt wurde und der Leiharbeits-Tarifpolitik seines Auftraggebers damit eine schallende Ohrfeige verpasst.