BGH ebnet den Weg zu massenhafter Kriminalisierung von Kurdinnen und Kurden
Der türkische Staat führt derzeit ein Strafverfahren gegen Dutzende gewählte kurdische Politiker, Bürgermeister, Menschenrechts- und Umweltaktivisten unter dem Vorwurf der Zugehörigkeit zur PKK durch. In engster Koordination damit verschärft die Justiz der EU-Staaten die Verfolgung, so z.B. in Dänemark mit den Versuchen zur Schließung des kurdischen Fernsehsenders ROJ-TV oder jetzt in Deutschland mit dem neuesten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar. Darin kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass künftig als Mitglied bzw. Unterstützer einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ gemäß § 129b Strafgesetzbuch (StGB) bestraft werden soll, wer nach Ansicht der deutschen Strafgerichte für die kurdische Partei PKK aktiv ist oder diese unterstützt.