Sexuelle Belästigung – ein Thema für die Betriebsversammlung?
Ruhrgebiet (Korrespondenz): „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ stand auf der Tagesordnung der Betriebsversammlung. Man sollte meinen, in einem Betrieb, in dem 75 Prozent Frauen arbeiten, eigentlich ein untergeordnetes Problem. Das ist es aber keinesfalls, wie sich auch im Verlauf der Betriebsversammlung zeigte.
Bereits im Vorfeld wurde vor allem unter den Kolleginnen die Frage aufgeworfen, „wo fängt sexuelle Belästigung eigentlich an?“ oder „gehört das auf eine Betriebsversammlung?“ Das Thema auf die Betriebsversammlung zu nehmen war mutig,