Wegen Krankheit verarmt …

Ein Tatsachenbericht

Husum (Korrespondenz): Ich arbeite als Dauernachtwache in einem Pflegeheim. Vor mehr als einem halben Jahr bin ich an einem Bandscheibenvorfall erkrankt und seitdem arbeitsunfähig – also krank geschrieben. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung sollte ich dann also von Krankengeld leben. Die Basis zur Berechnung des Krankengeldes ist gesetzlich festgelegt als letztes vom Arbeitgeber gezahltes Bruttogehalt. Mein Gehalt allerdings schwankt, je nach Wochenend- bzw. Nachtzuschlägen und in den sechs Wochen der Lohnfortzahlung erhielt ich somit deutlich weniger Geld als durchschnittlich.