2012: Neue Gesetze und Verschärfungen …
… eine kleine Auswahl:
Die ALG-II-Sätze
… werden minimal erhöht: Für Singles um 10 Euro auf 374 Euro, bei Paar-Haushalten um je 9 Euro auf 337 Euro. Für Kinder bis 6 Jahre gibt es 4 Euro (ergibt 219 Euro). Für ältere Kinder bleiben die Regelsätze unverändert! Unter den 6,1 Millionen Hartz-IV-Betroffenen sind 1,7 Millionen Kinder unter 15 Jahren.
Guthabenschutz vor Pfändungen
… gilt nicht mehr auf dem normalen Girokonto ab 1. Januar. Bisher konnten Rente, Kindergeld oder Hartz-IV-Zahlungen innerhalb von 14 Tagen abgehoben werden, auch wenn bereits eine Pfändung lief. Dafür muss das Konto jetzt bei der Bank in ein sogenanntes Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) umgewandelt werden.
Rente mit 67 beginnt
Wer 1947 geboren ist und seine Rente ohne Abzüge braucht oder will, muss 2012 einen Monat länger arbeiten. Das gesetzliche Rentenalter wird bis 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Ein umfassendes Rentenkürzungsprogramm! Gleichzeitig wird der Beitragssatz zur Rentenversicherung von 19,9 auf 19,6 Prozent des Bruttogehalts gesenkt, was insbesondere für große Firmen eine massive Einsparung bedeutet.
Krankenkasseninsolvenzen
… werden wahrscheinlicher. Deshalb sollen die Kassen verpflichtet werden, künftig ihre Versicherten acht Wochen vor der drohenden Insolvenz zu informieren und sie beim Kassenwechsel zu unterstützen. Andere Kassen werden verpflichtet, auch Kranke, Alte und Geringverdiener aufzunehmen, was sie bisher schon verweigert hatten.
Zahnersatz
… wird teurer: Die Krankenkassen übernehmen nur die sogenannte „Regelversorgung“. Alles weitere wird nach der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet, mit einem durchschnittlichen Aufschlag von sechs Prozent. Brücken, Kronen, Prothesen etc. werden zwischen 6 und 20 Prozent teurer.
Familienpflegezeit
… bedeutet: für bis zu zwei Jahre reduzierte Arbeitszeit, um pflegebedürftige Familienmitglieder versorgen zu können. Ein Anspruch darauf besteht nicht, sondern ist von der Zustimmung des „Arbeitgebers“ abhängig. Die Firma zahlt in der Zeit mehr Lohn als der reduzierten Arbeitszeit entspricht, was für viele Pflegende unerlässlich ist, um das finanziell verkraften zu können. Dafür bekommen sie, wenn sie wieder voll arbeiten, bis die „Schuld“ abgearbeitet ist, reduzierten Lohn. Die/der Pflegende muss außerdem eine private Versicherung mit 10 bis 15 Euro/Monat abschließen, um die Firma vor dem Risiko zu schützen, dass sie auf dem „Pflegekredit“ sitzen bleibt, weil die/der Pflegende selbst erwerbsunfähig wird. Die Firmen erhalten bei der staatlichen KfW-Bank einen zinslosen Familienpflegezeitkredit für den im Voraus gezahlten Lohnanteil.
Die Vorratsdatenspeicherung
… soll nach dem Willen der Bundesregierung durch ein neues Gesetz ermöglicht werden. Das vom Bundesverfassungsgericht auf Druck von breiten demokratischen Protesten für verfassungswidrig erklärte Gesetz soll dazu leicht verändert werden. Der Kern des Gesetzes zur massenhaften Bespitzelung aller Bürger unabhängig von jedem konkreten Anlass soll erhalten bleiben.
Das Ende der Lohnsteuerkarte auf Papier
… kann für 2012 nicht wie geplant durchgesetzt werden. Deshalb gilt die alte Pappkarte von 2010 weiter. Beschäftigte, die seitdem nicht den Betrieb gewechselt haben und deren Besteuerungsdaten sich nicht geändert haben, müssen nichts unternehmen. Berufseinsteiger müssen beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung beantragen. Im Juli 2011 musste die Bundesregierung zugestehen, dass sie das Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis ELENA (eine millionenfache Sammlung von Beschäftigtendaten) politisch nicht durchsetzen konnte. Am 3. 12. 11 wurde die Aufhebung des Verfahrens nun endlich Gesetz. Die verkündete sofortige Löschung sämtlicher bereits erfassten Daten lässt auf sich warten.
Der Einsatz sogenannter „Drohnen“
… im Inland soll gesetzlich geregelt und damit die Überwachung bei Demonstrationen wie in Gorleben durch die Polizei Schritt für Schritt legalisiert werden, zunächst durch Einführung sogenannter „unbemannter Flugsysteme“ in die Gesetze über den Luftverkehr.
Internationales Inkasso
Ab 2012 treibt das Bundesamt für Justiz Straßenverkehrs-Bußgelder ab 70 Euro auch aus den EU-Staaten Italien, Irland, Griechenland und Belgien ein.