Das Ehegattensplitting – ein reaktionäres Steuergesetz

13 CDU-Bundestagsabgeordnete haben in der letzten Woche die Initiative ergriffen, homosexuelle Lebenspartnerschaften steuerlich mit der Ehe gleichzustellen. Das hat eine breite Debatte um das Ehegattensplitting ausgelöst. Selbstverständlich ist es vollkommen in Ordnung, dass Homosexuelle nicht rechtlich benachteiligt werden. Hierbei geht es aber nicht um eine fortschrittliche Regelung, sondern darum, Lesben und Schwule in die bürgerliche Familienordnung einzubinden. Das Ehegattensplitting ist per se reaktionär und gehört abgeschafft.
Das Ehegattensplitting funktioniert so, dass die Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet werden und dann dieses Einkommen jeweils zur Hälfte den Partnern zugerechnet wird. Das so jeweils halbierte Gesamteinkommen wird dann nach dem Grundtarif besteuert, die beiden Steuerbeträge werden wieder zusammengerechnet. Das bringt Eheleuten vor allem bei unterschiedlich hohen Einkommen Steuervorteile. Bei hohen Einkommen sind die Vorteile besonders hoch, vor allem dann, wenn nur ein Partner erwerbstätig ist. Denn dadurch wird die Steuerprogression „gestreckt“. Verdient nur einer, sparen Eheleute bei einem Jahreseinkommen von unter 25.000 Euro 70 Euro im Monat, bei 30.000 bis 40.000 Euro 212 Euro, bei 50.000 bis 75.000 Euro sind es schon 349 Euro Ersparnis und bei 75.000 bis 100.000 Euro Jahreseinkommen immerhin 432 Euro im Monat (Berechnungen der „Frankfurter Rundschau“ vom 14. 8. 12)!