Eine Schlappe für den Verfassungsschutz und seinen bizarren Spitzel
Eiskalter Wind pfiff den Demonstranten um 8 Uhr morgens vor dem Landgerichts Essen um die Ohren. Mitglieder und Freunde der MLPD, Montagsdemonstranten, Frauen vom Frauenverband Courage und andere bekundeten ihre Solidarität mit der Klage der MLPD gegen führende Verfassungsschützer. In deren Buch „Linksextremismus – Deutschlands unterschätzte Gefahr“ verleumden sie die MLPD als „politische Sekte“ und dichteten ihr einen Personenkult um ihren Vorsitzenden Stefan Engel an. Es stand der zweite Verhandlungstermin an, nachdem bereits der erste am 4. Oktober 2012 für die Autoren und den Schöningh-Verlag eine Niederlage wurde. Harald Bergsdorf, bis 2005 Referent im Thüringer Innenministerium und Rudolf van Hüllen, bis 2006 Refereratsleiter im Bundesamt für Verfassungsschutz hatten als Quellen ihre eigenen Verfassungsschutzberichte angegeben. Die verhandlungsführende Richterin Dr. Jutta Lashöfer bezweifelt die Seriosität dieser Berichte und akzeptierte sie schon gar nicht als Beleg. Sie forderte „Belegtatsachen“ bzw. Beweise ein.
Beginn einer Realsatire
Beim zweiten Termin fehlten schon mal ein Vertreter des Verlags und Bergsdorf. Nur van Hüllen mit zwei Anwälten waren da. Als sich der Saal füllte, waren neben den Beklagten und den Klägern, vertreten durch Stefan Engel, die stellvertretende Parteivorsitzende Monika Gärtner-Engel und die Anwälte Peter Weispfenning und Frank Stierlin 55 Besucherinnen und Besucher im Raum. Darunter Vertreter der „Süddeutschen Zeitung“, der „Taz“, „WAZ“ und der „Roten Fahne.“ Sie alle sollten eine wahre Realsatire erleben.
Die Beklagten präsentierten ihren lange geheim gehaltenen „No-Name-Zeugen“. Es ist der 57-jährigen Arbeitslose Ulrich Baursch aus Köln. Er war 2010/11 knapp 1,5 Jahre Mitglied der MLPD. Es ist der einzige „Zeuge“, den der „Verfassungsschutz“ nach monatelanger Recherche für seine seit Jahrzehnten verbreiteten Behauptungen, auftreiben konnte! Nach eigener Aussage habe sich der „Zeuge“ aber auch erst nach Erscheinen des Buches gemeldet. Ein weiterer Beleg für die Haltlosigkeit der darin erfundenen Behauptungen über die MLPD.
Schritt für Schritt arbeitete sich das Gericht drei Stunden durch die Befragung, die sich mit drei antikommunistischen Behauptungen auseinandersetzte: nämlich, dass es bei den Mitgliedern der MLPD angeblich unangekündigte Kontrollbesuche durch Funktionäre gebe, dass sie einem Zwang zu Spenden ausgesetzt seien und dass den Mitgliedern der MLPD eine sektenartigen Selbstisolierung aufgezwungen werde und Kontakte außerhalb der Partei unterbunden würden.