EU-Gelder für das „Atomprivileg“

Die europäische Atomgemeinschaft „Euratom“ wurde 1957 gegründet und besteht bis heute unverändert fort. Sie ist neben der Europäischen Union (EU) eine eigenständige internationale Organisation und teilt mit der EU sämtliche Organe. Weiterhin ist die Euratom Bestandteil der Lissabon-Verträge der EU.
„Aufgabe der Atomgemeinschaft ist es, durch die Schaffung der für die schnelle Bildung und Entwicklung von Kernindustrien erforderlichen Voraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedsstaaten und zur Entwicklung der Beziehungen mit den anderen Ländern beizutragen“, heißt es in Artikel 1 des Vertrags.
Dieser Vertrag ist also sowohl für Deutschland wie für die EU rechtsverbindlich. Er ist auch Grundlage für jährliche millionenschwere EU-Fördergelder für die Atomindustrie. Er enthält ein sogenanntes „Atom-Privileg“ mit der Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten, vorrangig die Atomtechnologie zu fördern. In den letzten 60 Jahren flossen im Bereich der OECD (1) über 90 Prozent aller öffentlichen Forschungsmittel in Kernspaltung und Kernfusion!
Am 15. März lehnte der Bundestag einen Antrag der Grünen zur Änderung des Euratom-Vertrags und Streichung des „Atom-Privilegs“ sowie einen Antrag der Linksfraktion auf Auflösung von Euratom und Gründung einer europäischen Gemeinschaft zur Förderung erneuerbaren Energien ab – jeweils nicht nur mit den Stimmen der Regierungsparteien, sondern auch mit denen der SPD! Auch die Grünen stimmten gegen den Antrag der Linksfraktion!
 
(1) „Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“, ein Zusammenschluss von 34 Industrie-Staaten, darunter der EU-Block