Opel Bochum: Konzernleitung besteht in Einigungsstelle auf Zafira-Verlagerung – kaum Infos an die Belegschaft
Am 2. Juli fand ein weiteres Treffen der Einigungsstelle in Sachen Opel Bochum statt.
Eine Diskussion über die Verlagerung des Zafira wurde in der Einigungsstelle zurückgewiesen: Es bleibe auf jeden Fall bei der Verlagerung der Zafira-Produktion zum 1. Januar 2015 nach Rüsselsheim. Das ist allerdings nur eine Umschreibung der Tatsache, dass die GM/Opel-Konzernleitung ohne Wenn und Aber an ihrem Plan, das Bochumer Opel-Werk stillzulegen, festhält. Damit ist auch endgültig klar, dass die Einigungsstelle darauf keinerlei Einfluss hat.
Mit einem Flugblatt reagierte die Betriebsratsspitze auf die wachsende Kritik an der spärlichen Information und den Geheimverhandlungen. Darin heißt es: „Ob und wie informiert wird, entscheidet die Einigungsstelle. Das hat nichts mit Geheimverhandlungen zu tun, sondern das ist unter anderem im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.“
Genau da liegt aber das Problem dieser Einigungsstelle. Sie ist ein Instrument des Betriebsverfassungsgesetzes zur Durchsetzung der Interessen der Geschäftsleitung gegen die Belegschaft. Ein Kampf um jeden Arbeitsplatz und gegen die Werksschließung ist im Betriebsverfassungsgesetz eben nicht vorgesehen.
An anderer Stelle des Flugblatts heißt es: „So lange die Verhandlungen laufen, sollte keine Seite Fakten schaffen, welche die Verhandlungen negativ beeinflussen.“ Dabei arbeitet die Konzernspitze doch fortlaufend an der Verlagerung des Zafira. Die Belegschaft soll also die Füße stillhalten, während die Konzernleitung Fakten schafft? Die Kolleginnen und Kollegen sind nicht bereit, das zu akzeptieren. Es wurde eine weitere Unterschriftensammlung bekannt, mit der Kollegen und Vertrauensleute sich gegen die Abwicklung und Geheimverhandlungen aussprechen und den Betriebsratsvorsitzenden Rainer Einenkel zum Gespräch in die Abteilung einladen. Das nächste Treffen der Einigungsstelle findet am 9. Juli statt.
Jörg Weidemann