Der „Nichtangriffspakt“ im Visier der Geschichtsfälscher
Kassel (Korrespondenz): Am 23. 8. 1939 wurde in Moskau zwischen der damals sozialistischen Sowjetunion und dem faschistischen Deutschland ein Nichtangriffsvertrag unterzeichnet. Seit Jahrzehnten wird von bürgerlichen Historikern, Antikommunisten und Geschichtsfälschern die Unwahrheit über dieses Abkommen verbreitet. Menschen, die der Sowjetunion wohlwollend gesinnt sind, fragen sich, ob es nicht ein Fehler war, mit dem damals aggressivsten und besonders menschenverachtenden deutschen Imperialismus einen Vertrag einzugehen.
Stalin führte in seiner Rundfunk-Rede am 3.7.1941 dazu Folgendes aus: „Man kann fragen: wie konnte es geschehen, daß die Sowjetunion auf den Abschluss eines Nichtangriffspaktes mit treubrüchigen Menschen und Ungeheuern wie Rippentrop und Hitler einging? Ist hier von der Sowjetunion nicht ein Fehler begangen worden? Natürlich nicht. Ein Nichtangriffspakt ist ein Pakt über den Frieden zwischen zwei Staaten. Eben einen solchen Pakt bot Deutschland uns im Jahre 1939 an. Konnte die Sowjetunion einen solchen Vorschlag ablehnen? Ich denke, daß kein einziger friedliebender Staat ein Friedensangebot eines benachbarten Staates ablehnen kann, selbst wenn an der Spitze dieses Staates Ungeheuer stehen wie Hitler und Rippentrop, natürlich nur unter der einen unerlässlichen Bedingung, daß das Friedensabkommen weder direkt noch indirekt die territoriale Integrität, Unabhängigkeit und Ehre eines friedliebenden Staates berührt.“ (1)
Bis zum Abschluss des Vertrages waren alle Versuche der sowjetischen Regierung, ein Abkommen und einen gegenseitigen Militärpakt mit Großbritannien, Frankreich, Polen und anderen Ländern in Europa zustande zu bringen, am Widerstand und der Verzögerungstaktik Großbritanniens und Frankreichs gescheitert. Antikommunismus und eine Überschätzung der eigenen Stärke hinderte die polnische Regierung daran, Vereinbarungen mit der Sowjetunion zu treffen. Noch Mitte August 1939 wurden in Moskau Verhandlungen über eine Übereinkunft geführt. Die Verhandlungsvertreter Frankreichs und Englands waren aber nicht autorisiert, Abkommen oder Vereinbarungen abzuschließen. Im Kern weigerte sich der Westen konkrete Zusagen zu machen sowie militärische Verpflichtungen einzugehen und stellte gleichzeitig weitgehende Forderungen an die Sowjetunion. (2, 3)
Quellen:
(1) Rundfunkrede am 3. 7. 1941 aus: J. Stalin Über den großen Vaterländischen Krieg, Dietz Verlag 1951, S. 7/8
(2) Dokumente und Materialien aus der Vorgeschichte des II. Weltkrieges, Band 2, Progress-Verlag, Moskau, 1983
(3) Holger Michael: Die Legende vom Hitler-Stalin-Pakt, Kai Homilius-Verlag, 2008