„Wir dürfen uns an der Gewaltfrage nicht spalten lassen!“

Die Polizei hatte in Hamburg drei „Gefahrengebiete“ eingerichtet – Schanzenviertel, Altona und St. Pauli – und damit über 85.000 Menschen praktisch den Ausnahmezustand verhängt. Menschen können ohne Verdachtsgründe kontrolliert, inhaftiert und aus dem Gebiet ausgewiesen werden. „Hauptgrund“ für die Einrichtung der „Gefahrengebiete“ sei, so Senat und Polizei, ein „Anschlag auf die Davidwache“ vom 28. Dezember 2013. Doch plötzlich gibt es erhebliche und berechtigte Zweifel an dem von der Polizei dargestellten Hergang. Die Polizei kommt in Erklärungsnot. Der Hamburger Rechtsanwalt Andreas Beuth überführt sie der Falschaussage. Die „Rote Fahne“ hatte am vergangenen Freitag die Gelegenheit zu einem aufschlussreichen Interview mit Andreas Beuth. Inzwischen wurden die „Gefahrengebiete“ in Hamburg aufgehoben.
Sie haben mit Ihrer Behauptung, dass es den „linksextremistischen“ Angriff auf die Davidwache am 28. Dezember 2013 nicht gegeben habe, einen erheblichen Erklärungsnotstand bei Polizei und Senat ausgelöst. Was sind die Fakten?