1954–2014: 60 Jahre Remilitarisierung

Vor 60 Jahren, am 26. März 1954, wurde der Artikel 12 zur Wehrpflicht und Wiederbewaffnung ins Grundgesetz der Bundes­republik Deutschland eingefügt. Das war ein eklatanter Bruch des Potsdamer Abkommens von 1945. Es sah nach den verheerenden Erfahrungen mit dem vom deutschen Imperialismus angezettelten II. Weltkrieg ausdrücklich ein entmilitarisiertes Gesamtdeutschland vor.

Die Remilitarisierung stand auch im krassen Widerspruch zu ihrer breiten Ablehnung in Ost- und Westdeutschland. In einer (verbotenen) Volksbefragung stimmte 1951 eine überwältigende Mehrheit im Wes­ten dagegen. Grundlage der Remilitarisierung Westdeutschlands war die veränderte Außenpolitik des US-Imperialismus. Dieser wechselte bereits 1945 aus Angst vor den Erfolgen der damals noch so­zia­listischen Sowjetunion unter Führung Stalins von der gemeinsamen Anti-Hitler-Koalition zur „Roll-Back-Strategie“ zur Aufrüstung und zum Angriff gegen die Sowjetunion. 

Die Adenauer-Regierung konnte die Remilitarisierung nur gegen einen breiten und opferreichen antimilitaristischen Kampf durchsetzen. An seiner Spitze standen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) und ihr Jugendverband Freie Deutsche Jugend (FDJ). Am 11. Mai 1952 wurde der junge Münchener Kommunist Philipp Müller in Essen bei  Protesten von 30.000 Jugendlichen gegen die Wiederbewaffnung vor der Gruga-Halle  von der Polizei erschossen. Vor allem, um den Widerstand der Bevölkerung gegen die Remilitarisierung zu brechen, wurden zuerst die FDJ (1954) und dann die KPD (1956) verboten. Es folgte eine Welle der Kriminalisierung, Verhaftung, Verurteilung und Enteignung von Kommunisten. Die Verbote gelten bis heute.