Bundestag beschließt ANTI-Erneuerbare-Energien-Gesetz

Am 27. Juni, wurde die erneute „Reform“ des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kurz vor der Sommerpause durch den Bundestag gepeitscht. Noch Anfang der Woche war der Entwurf nicht fertig und nur eine Handvoll Abgeordneter des Bundestags wird die 230 Seiten bei der Abstimmung tatsächlich gekannt haben. Warum diese Hektik?

Die Bundesregierung will das Gesetz beschließen, bevor ihr Täuschungsmanöver auffliegt, es ginge ihr darum, den weiteren Anstieg der Strompreise zu stoppen. Sie fürchtet, ihre Novelle des EEG-Gesetzes könnte sonst durch Massenproteste verzögert oder gar gefährdet werden. Allein in diesem Jahr haben schon Zehntausende gegen die Umweltpolitik der Regierung und für eine wirkliche Energiewende demonstriert. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) musste seinen Vorstoß für ein Gesetz zur Genehmigung von Fracking vor der Sommerpause bereits abblasen. 

Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 auf Druck der Umweltbewegung und als Zugeständnis an das wachsende Umweltbewusstsein unter den Massen eingeführt. Mit ihr sollten die Kosten für die Förderung der Stromerzeugung aus regenerativen Energien auf alle Stromkunden „umgelegt“ werden. Sie wird für die Masse der privaten Stromkunden auf den Strompreis aufgeschlagen. Seitdem ist diese Umlage von 0,19 ct/kWh auf 6,24 ct/kWh im Jahre 2014 gestiegen. Von diesen 6,24 ct/kWh machen aber die tatsächlichen Förderkosten lediglich 2,72 Cent, also nur 44 Prozent aus. Die übrigen 3,52 Cent dienen vor allem zum Ausgleich für gesunkene Strompreise an der Börse und zur Subventionierung der industriellen Stromverbraucher, die von der EEG-Umlage befreit sind.