Was soll beim NSU-Prozess vertuscht werden?

Der Antrag der NSU-Terroristin Beate Zschäpe auf Entpflichtung ihrer drei Pflichtverteidiger hat den Münchner NSU-Prozess wieder ins Licht der Medienöffentlichkeit gerückt. Es ist bekannt, dass Zschäpe schon als sie sich 2011 der Polizei stellte sagte: „Ich will reden.“ Doch ihre Anwälte rieten ihr davon ab. Ihr schriftlich begründeter Misstrauensantrag gegen ihre Pflichtverteidiger wurde jetzt auf Antrag der Bundesanwaltschaft vom Gericht für unzulässig erklärt und Zschäpe schweigt weiter. Dass der Versuch, beim NSU-Prozess alle brisanten Zusammenhänge unter dem Deckel zu halten, immer wieder durchkreuzt wird, ist vor allem das Verdienst der engagierten Aufklärungsarbeit und öffentlichen Kritik von Antifaschisten, Angehörigen der Opfer und Nebenklageanwälten. Sie verlangen zu Recht umfassende Aufklärung und Bestrafung aller Verantwortlichen! Das stößt allerdings auf penetranten Widerstand des Gerichtes und anderer beteiligter staatlicher Stellen.

In einem Offenen Brief der Anwälte der Angehörigen und Verletzten vom 17. 2. 2014 stellen sie unter anderem die berechtigten Fragen: „Wie finanzierte sich der NSU? Half ihm staatliches Geld bei der Planung und Ausführung seiner Taten?“ Sie protestieren dagegen, dass  „insbesondere die Bundesanwalt­schaft“ alles unternimmt, „um diese Fragen aus dem Verfahren herauszuhalten“ und „Akteneinsicht … faktisch verunmöglicht“. Dem Generalbundesanwalt werfen sie vor, „sämtliche Aufklärung zu blockieren, die über ein bloßes Abhaken der formalen Anklagepunkte hinaus geht“ (siehe S. 6). Die Angehörigen der Opfer und ihre Anwälte erreichten dennoch die Vernehmung zusätzlicher Zeugen und bewegende Auftritte von Opfer-Angehörigen vor Gericht.