„Das grenzt an Nötigung und dagegen muss ,Notwehr‘ gerechtfertigt sein!“
Interview mit Rechtsanwalt Peter Weispfenning zum Opel-Sozialtarifvertrag
Nach Aussage von Opel ist der „Sozialtarifvertrag zwischen der IG Metall, Bezirk NRW und der Adam Opel AG über die Schließung der Fahrzeugproduktion am Standort Bochum“ ein Beispiel dafür, wie man in einer „schwierigen Situation zu verantwortungsvollen, sozialverträglichen Lösungen für die Beschäftigten“ kommt …
Bevor ich auf verschiedene Einzelfragen eingehe, möchte ich etwas Grundsätzliches zu diesen sogenannten „Sozialtarifverträgen“ sagen. Schon die Bezeichnung als „Sozial-Tarifvertrag“ ist bewusst irreführend. Er beinhaltet von vornherein die Akzeptanz der jeweiligen „Betriebsänderung“ (gemeint sind Massenentlassungen und Betriebsschließungen), die dadurch höchstens „ausgeglichen und gemildert“ werden soll. Das ist der offizielle Regelungsgehalt dieser Verträge. Nur: Was soll daran „sozial“ sein, das Bochumer Opel-Werk dicht zu machen in einer Situation der grassierenden Massenarbeitslosigkeit und zunehmender Arbeitsplatzvernichtung in der Region? Es geht hier auch nicht um einen „Tarifvertrag“ im gewerkschaftlichen Sinne. Tarifverträge hielten ursprünglich durch die Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung erkämpfte Zugeständnisse rechtsverbindlich fest. Hier geht es dagegen um die Kapitulation vor dem Kampf um jeden Arbeitsplatz.
Allgemein wird unter Juristen ohnehin nicht von Sozialtarifverträgen gesprochen, sondern von „Tarif-Sozialplänen“. Es geht schlicht um
Sozialpläne, die von Gewerkschaften mit Unternehme(rverbände)n geschlossen werden, um die arg gesunkene Akzeptanz von Sozialplänen unter den Belegschaften aufzupolieren. Als Brosamen erhält die Belegschaft bestenfalls erhöhte Abfindungsbeträge oder Ähnliches.