Prozess gegen belgische Ford-Kollegen: Vorwürfe konstruiert
Köln (Korrespondenz): Am 20. Oktober begann vor dem Kölner Amtsgericht der Prozess gegen mehrere belgische Ford-Arbeiter, die Widerspruch gegen ihre Strafbefehle eingelegt haben. Die Arbeiter hatten diese Strafbefehle erhalten, weil sie am 7. November 2012 vor der Konzernzentrale in Köln gegen die Schließung des Ford-Werks in Genk protestierten.
Von den Vorwürfen eines „gewaltsamen Eindringens“ auf das Werksgelände, „tätlicher Angriffe“ sowie „Körperverletzung“ gegen Polizeibeamte blieb nach der Zeugenbefragung eines beteiligten Polizeibeamten nicht viel Konkretes übrig. Dieser gab zu, dass die Werksfeuerwehr das Werkstor geöffnet habe. Es hätte auch keine Handgreiflichkeiten gegeben.
Sieben von acht geladenen Zeugen – alles Polizeibeamte – hatten vor Beginn der Verhandlung aus verschiedenen Gründen ihr „Fernbleiben“ entschuldigt. Der Richter vertagte den Prozess deshalb auf den 5. November. Der Versuch der Kriminalisierung des berechtigten Kampfs der belgischen Ford-Kollegen steht damit auf wackeligen Beinen. Rund 30 belgische Gewerkschafter waren angereist. Von Ford in Köln waren etwa 20 solidarische Betriebsräte, Vertrauensleute und weitere Kollegen gekommen. Viele von ihnen konnten nicht mehr in den Gerichtssaal, weil dieser gesperrt wurde, nachdem alle Sitzplätze vergeben waren.