Auch bei Porsche: Belegschaft unter Terrorverdacht?

Stuttgart (Korrespondenz): Mit großem Interesse verfolge ich von der anderen Seite des Pragsattels (1) die Entwicklung bei Daimler. Das Thema „Belegschaft unter Terrorverdacht“ kam mir bekannt vor. Und tatsächlich: Bei Porsche haben Geschäftsleitung und Betriebsrat bereits im November 2010 eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema abgeschlossen: „Gesamtbetriebsvereinbarung über Sicherheitsstandards zur Erlangung des Zertifikats ,Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter‘“. Geschäftsleitung und Betriebsrat argumentierten mit „dem hohen Gut des Wettbewerbsnachteils“ ohne dieses Zertifikat. Da hat das „niedrige Gut des Datenschutzes“ zurückzustehen. Im Zoll-Lexikon heißt es wörtlich unter 1.2.: „AEO (Authorised Economic Operator) auch: Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter. Es handelt sich bei einem AEO um einen besonders zuverlässigen und vertrauenswürdigen Wirtschaftsbeteiligten. Die Zuverlässigkeit wird anhand der Kriterien: Einhaltung der Zollvorschriften, zufrieden stellendes Buchführungssystem, Zahlungsfähigkeit und gegebenenfalls angemessene Sicherheitsstandards bewertet. Der Status berechtigt zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und oder Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften.“

Und tatsächlich verlangt die höchste Stufe dieses Zertifikats die Bespitzelung der Belegschaft: „Des Weiteren hat der Antragsteller nachvollziehbar darzulegen, dass er seine Beschäftigten und seine Handelspartner anhand der Namenslisten der Verordnungen (EG) Nr. 2580/2001, Nr. 881/2002 und VO (EU) Nr. 753/2011 (sogenannte Terrorismusverordnungen) überprüft. Der Einsatz kommerzieller Software wird hierfür nicht verlangt.“(2)

Diese „Terrorliste“ der EU ist selbst ein Instrument des Terrors. Klare Kriterien, wer auf diese Liste kommt, gibt es nicht. Wer einmal auf der Liste ist, muss mit erheblichen persönlichen Sanktionen rechnen. 

(1) Höhenpass in Stuttgart
(2) http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zugelassener-Wirtschaftsbeteiligter AEO/Bewilligungsvoraussetzungen/   
bewilligungsvoraussetzungen_node.html