Frauenverband Courage kontra Inlandsgeheimdienst NRW
Über 40 Besucherinnen und Besucher verfolgten am 16. Juni gespannt die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Geklagt hatte der Frauenverband Courage gegen das Land Nordrhein-Westfalen und seine Institution „Verfassungsschutz“.
Seit 2009 darf der schwer angeschlagene Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ mitreden, wenn es darum geht, gesellschafts- und regierungskritische Vereinigungen mit Hilfe des Steuerrechts zu diskreditieren. Eine Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht reicht aus. Angegriffen wird die Überparteilichkeit des Verbands und die Weigerung, Marxistinnen-Leninistinnen aus dem Frauenverband Courage auszuschließen bzw. die Zusammenarbeit mit der MLPD einzustellen. Der Bericht dient als Begründung der Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Verbands.
Die Sprecherinnen des Frauenverbands Courage, unter anderem Bernadette Leidinger-Beierle, berichteten in der mündlichen Verhandlung selbstbewusst über die Grundsätze des Frauenverbands. Die Wurzeln des Verbands basieren auf der Geschichte der erfolgreichen Überparteilichkeit der kämpferischen Frauenbewegung seit dem Wiederaufbau der BRD nach dem II. Weltkrieg bis zur aktiven Förderung des aktuellen Streiks der Erzieher/innen und Sozialarbeiter/innen. Im Unterschied zu vielen Frauenorganisationen ist Courage keiner Partei angebunden, darin besteht auch die eine Grundlage der viel beachteten Bündnisfähigkeit.