Frauenverband Courage kontra Inlandsgeheimdienst NRW

Über 40 Besucherinnen und Besucher verfolgten am 16. Juni gespannt die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Geklagt hatte der Frauen­verband Courage gegen das Land Nordrhein-Westfalen und seine Institution „Verfassungsschutz“.

Seit 2009 darf der schwer angeschlagene Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ mitreden, wenn es darum geht, gesellschafts- und regierungskritische Vereinigungen mit Hilfe des Steuerrechts zu diskreditieren. Eine Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht reicht aus. Angegriffen wird die Überparteilichkeit des Verbands und die Weigerung, Marxistinnen-Leninistinnen aus dem Frauenverband Courage auszuschließen bzw. die Zusammenarbeit mit der MLPD einzustellen. Der Bericht dient als Begründung der Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Verbands.

Die Sprecherinnen des Frauen­verbands Courage, unter anderem Bernadette Leidinger-Beierle, berichteten in der mündlichen Verhandlung selbstbewusst über die Grundsätze des Frauenverbands. Die Wurzeln des Verbands basieren auf der Geschichte der erfolg­reichen Überparteilichkeit der kämpferischen Frauenbewegung seit dem Wiederaufbau der BRD nach dem II. Weltkrieg bis zur aktiven Förderung des aktuellen Streiks der Erzieher/innen und Sozialarbeiter/innen. Im Unterschied zu vielen Frauenorganisationen ist Courage keiner Partei angebunden, darin besteht auch die eine Grundlage der viel beachteten Bündnisfähigkeit.