Verhaftet und verurteilt, nur weil sie den kurdischen Befreiungskampf unterstützen

Am 18. Mai 2015 und am Mittwoch, 26. August, wurden die kurdischen Aktivisten Ahmed C. und Bedrettin K. – in diesem Fall auf offener Straße im Rahmen eines brutalen Polizeieinsatzes – jeweils unter dem Vorwurf der „Mitgliedschaft in der „internationalen terroristischen Vereinigung PKK“ nach Paragraph 129b Strafgesetzbuch festgenommen. Am 28. August 2015 verurteilte das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) den kurdischen Poli­tiker Mehmet D. wegen desselben Vorwurfs zu drei Jahren Gefängnis. Ebenfalls wegen Paragraph 129b StGB sitzen inzwischen acht angebliche Mitglieder der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) in der BRD und einer aufgrund eines deutschen Haftbefehls in der Schweiz in Haft.

Selbst das Hamburger OLG hat es in seiner mündlichen Urteilsbegründung als erwiesen angesehen, dass der türkische Staat Waffen an den islamistisch-faschistischen „Islamischen Staat“ (IS) geliefert habe. Weiterhin sah er es als erwiesen an, dass verletzte IS-Faschisten in türkischen Krankenhäusern unentgeltlich behandelt würden, dass ein Agent des türkischen Geheimdienstes MIT in Paris die kurdische Politikerin Sakine Cansiz und zwei weitere Frauen ermordet habe und der türkische Staat mit übermäßiger Härte Menschenrechtsverletzungen gegenüber Kurdinnen und Kurden begangen habe. Trotzdem wird den Kurden und der PKK seitens des OLG das Recht abgesprochen, sich gegen diese Angriffe zu verteidigen.