Das KPD-Verbot – antikommunistischer Skandal mit 60-jähriger Geschichte
Am 17. August 1956 erklärte das Bundesverfassungsgericht auf Betreiben der Adenauer-Regierung die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) für verfassungswidrig und verfügte ihre Auflösung – das gesamte Parteivermögen wurde konfisziert
Das KPD-Verbot sollte vor allem den ungestörten Aufstieg des BRD-Imperialismus und die damit verbundene Remilitarisierung Westdeutschlands ermöglichen. Gegen diese richtete sich nach dem II. Weltkrieg eine wachsende Volksbewegung unter Führung der KPD.
Das Verbot war Grundlage für eine großangelegte antikommunistische Hexenjagd – und das nur elf Jahre nach dem Ende des Hitler-Faschismus mit seiner offen terroristischen Unterdrückung der revolutionären Arbeiterbewegung. Viele überlebende KPD-Mitglieder saßen jahrelang in Haft. Nach dem Krieg standen sie mit an vorderster Front beim Wiederaufbau des zerstörten Deutschland. Doch nun wurden sie erneut mit einer beispiellosen Hetzkampagne verfolgt. Rund 250.000 Kommunisten wurden nach dem KPD-Verbot vor Gericht gestellt. 60.000 wurden kurzerhand enteignet, um ihnen die Existenzgrundlage zu entziehen. Nicht selten verloren sie ihre Entschädigung für die KZ-Haft.