Bundesrat will Parteienrechte der MLPD beschneiden

Entgegen einer mehrheitlichen Meinung in der Bevölkerung hatte das Bundesverfassungsgericht (BVG) am 17. Januar ein Verbot der faschistischen NPD abgelehnt

In seiner Urteilsbegründung rückte das Verfassungsgericht vollständig vom antifaschistischen Auftrag des Grundgesetzes ab. In den Leitsätzen der Begründung stellt es explizit fest, dass „die Wesensverwandtschaft einer Partei mit dem Nationalsozialismus für sich genommen die Anordnung eines Parteiverbotes nicht [rechtfertigt]“. Das steht in direktem Gegensatz zu den Auflagen des bis heute gültigen Potsdamer Abkommens der Siegermächte des II. Weltkrieges. Die perfide Logik des Urteils: die NPD müsste erst stark genug werden, die Errichtung einer faschistischen Diktatur in Deutschland mit konkreten Erfolgsaussichten zu betreiben – wenn es dann mal nicht zu spät ist für ein Verbot!