Rote Fahne 20/2017

Rote Fahne 20/2017

Gerichtsurteil: PKK keine terroristische Organisation

Ein belgisches Gericht fällte ein bemerkenswertes Urteil in Sachen kurdische Arbeiterpartei PKK. Eine Ohrfeige für den faschistischen türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan – aber auch für die Bundesregierung.

Von (gis/Pressemitteilung)
Gerichtsurteil: PKK keine terroristische Organisation
Die Volksverteidigungskräfte der PKK evakuierten im Sommer 2015 rund 50.000 Eziden vor dem faschistischen IS

Die Bundesregierung behandelt die PKK – in Übereinstimmung mit der EU – als terroristische Organisation. Sie darf in Deutschland nicht aktiv sein, ihre Symbole sind verboten und viele Aktivisten im Gefängnis.

 

Nach der positiven Rolle der PKK-Guerilla bei der Rettung Tausender Eziden vor dem IS im Grenzgebiet zwischen Irak und Syrien, mehrten sich bis in bürgerliche Kreise Stimmen gegen das PKK-Verbot. Aber kaum waren die Eziden gerettet, schalteten die Medien wieder um auf das Lied von der Terrororganisation. Das Verbot wurde sogar ausgeweitet auf syrische kurdische Kräfte, wie die PYD, der ihre Nähe zur PKK vorgeworfen wird. Inzwischen wird immer öfter schon das Tragen eines Bildes des in der Türkei inhaftierten PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan juristisch verfolgt.

 

Ein Staatsanwalt forderte in Belgien – offenbar auf Druck der türkischen Regierung – ein härteres Vorgehen gegen die PKK. Er hatte ein Verfahren gegen bekannte kurdische Politiker eingeleitet, weil sie Führungspositionen in der PKK, einer angeblich „terroristischen Organisation“, innegehabt hätten.

Zivilisten sind nicht das Ziel der PKK-Guerilla

Doch das Gericht entschied anders. In der Türkei gebe es einen bewaffneten Konflikt, in dem die PKK eine Kriegspartei sei. Es entschied, die PKK sei Partei in einem internen bewaffneten Konflikt mit der Türkei, und stellte fest, das Ziel der PKK sei nicht, „die Bevölkerung zu terrorisieren, sondern für die Rechte der Kurdinnen und Kurden zu kämpfen“.

 

Darüber berichtet der Kurdische National Kongress (KNK): „Das Gericht befand, dass Zivilisten nicht das Ziel der Volksverteidigungskräfte HPG seien (selbst wenn es bei Aktionen gegen militärische Ziele zivile Opfer geben könne). Die Entscheidung ist ein schwerer Schlag für die Verleumdungspolitik des türkischen Staates gegen unser Volk und seine Vertreterinnen und Vertreter. Es zeigt auch das wirkliche Gesicht des schmutzigen Kriegs der Türkei gegen unser Volk, seine Parteien und seine Vertreter.“

 

Zu Recht fordert der KNK jetzt alle EU-Mitgliedsstaaten dazu auf, die PKK von ihren Terrorlisten zu streichen.